2582 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (92 HV 52/13k) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser

Das Landesgericht für Strafsachen Wien ersucht mit Schreiben vom 17. Juni 2013, 92 HV 52/13k, eingelangt am 1. Juli 2013, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB.

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 3. Juli 2013 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, B, dagegen: F ) beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser besteht, und daher einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser nicht zuzustimmen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, GZ. 92 Hv 52/13k, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser nicht zugestimmt.

 

Wien, 2013 07 03

                                 Nikolaus Prinz                                                                       Otto Pendl

                                   Berichterstatter                                                                 Obmannstellvertreter