304 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 423/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schutz von Kindern bei der Nutzung des Internet und anderer Kommunikationstechnologien (Safer Internet)“

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. Jänner 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Europäische Parlament beschloss im Oktober 2008 ein neues Programm zum Schutz der Kinder bei der Nutzung des Internet und anderer Kommunikationstechnologien. Der EU-Ministerrat hat in Folge am 9.12.2008 dieses Programm „Safer Internet /Mehr Sicherheit im Internet“ ebenfalls angenommen.

Die Zahlen der Internetnutzung sprechen für sich: 74 % der Kinder im Alter zwischen 12 und 15 nutzen das Internet mindestens 3 Stunden täglich. Ziel des Programms ist die Förderung der sichereren Nutzung des Internet und anderer Kommunikationstechnologien und die Bekämpfung illegaler Inhalte und schädlichen Verhaltens im Online-Umfeld.

55 Mio. Euro stehen den 27 EU-Mitgliedsstaaten im Zeitraum vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2013 für Projekte zur Verfügung.

Laut Bericht von Roberta Angelilli (UEN, IT) sind Kinder durch die Verbreitung der neuen Technologien und der sich ausweitenden Informationskompetenz zunehmend den Gefahren illegaler Inhalte und schädlicher Verhaltensweisen wie Belästigungen, Kinderpornografie, Verbreitung rassistischer Inhalte und Anstiftung zu Selbstverstümmlung, Anorexie und Selbstmord ausgesetzt. Besondere Probleme stellen zwei neue Phänomene dar: Das Anfreunden mit Kindern (z.B. in Chats) zu sexuellen Zwecken (sog. „Grooming“), sowie Schikane und Ausübung psychologischen Drucks (sog. Cyber-Bulling). Auch diese sollten durch das neue europäische Safer-Internet-Programm bekämpft werden.

Das neue Programm – das vom 1.Januar 2009 bis zum 31.Dezember 2013 läuft – umfasst insbesondere vier Aktionsbereiche:

-       Sensibilisierung der Öffentlichkeit durch Verbreitung von Informationen, Beteiligung und Vorbeugung (Steigerung des Problembewusstseins in der Öffentlichkeit). 48% der Geldmittel stehen dafür europaweit zur Verfügung.

-       Bekämpfung illegaler Inhalte sowie Bekämpfung schädlichen Verhaltens im Onlineumfeld und Missbrauch im Internet. Dabei geht es u.a. auch um die Einrichtung öffentlicher nationaler Anlaufstellen und Hotlines für die Meldung illegaler Inhalte. 34% der Geldmittel stehen dafür europaweit zur Verfügung.

-       Förderung eines sicheren Online-Umfeldes auch durch spezielle technische Instrumente. 10% der Geldmittel stehen dafür europaweit zur Verfügung.

-       Aufbau einer Wissensbasis durch Förderung der Zusammenarbeit und des Austausches empfehlenswerter Verfahren auf internationaler Ebene (Aufbau einer Wissensbasis). 8 % der Geldmittel stehen dafür europaweit zur Verfügung.

Die unterschiedlichsten Akteure sollen sich an diesen Programmen beteiligen. Dazu zählen u.a. die Anbieter von Inhalten und Internetdiensten, Mobilfunknetzbetreiber, Selbstregulierungsgremien der Wirtschaft, Behörden (die für die Branche, für Unterricht und Ausbildung, Konsumentenschutz, Familien, Strafverfolgung, Kinderrechte und –fürsorge zuständig sind) sowie nichtstaatliche Organisationen, die sich für den Konsumentenschutz, die Familien, Kinderrechte und Kinderfürsorge einsetzen.

Dieses Programm stellt eine Weiterentwicklung des EU-Programms „Safer Internet plus“ (2005-2008) dar, das von Österreich immer unterstützt wurde. So wurde auch die österreichische Informations- und Koordinationsstelle „Saferinternet.at“ seit ihrer Gründung maßgeblich im Rahmen von „Safer Internet plus“ gefördert. Für Österreich war und ist es immer wichtig, dass bereits gestartete Projekte (nationale Informationsknotenpunkte, Hotlines, Meldestellen etc.) weiter unterstützt werden, um so die Nachhaltigkeit des Programms zu gewährleisten.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 02. Juli 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Johann Maier die Abgeordneten Bernhard Vock, Josef Jury, Gerhard Steier, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und der Ausschussobmann Abgeordneter Sigisbert Dolinschek.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Wolfgang Zanger, Sigisbert Dolinschek und Mag. Birgit Schatz einen Abänderungsantrag eingebracht.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Wolfgang Zanger, Sigisbert Dolinschek und Mag. Birgit Schatz einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Johann Maier gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2009 07 02

                              Mag. Johann Maier                                                         Sigisbert Dolinschek

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann