309 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über den Antrag 553/A(E) der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau

Die Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. März 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Rechnungshof versucht laufend, seine Erfahrungen und Positionen in den mittlerweile ins Stocken geratenen Verfassungs- und Verwaltungsreformprozess einzubringen und liefert mit jeder seiner Prüfungen einen Mosaikstein zur Reform der öffentlichen Verwaltung.

Trotz der zahlreichen positiven Auswirkungen der in den Jahren 2000 bis 2006 bereits umgesetzten Verwaltungsreformmaßnahmen (allein zwischen 2000 und 2004 erzielten Personal- und Verwaltungsreformmaßnahmen Einsparungen des Bundes von rund 4,1 Mrd. €) sind weitere strukturelle Konsolidierungsmaßnahmen unbedingt erforderlich, welche dazu beitragen könnten, nachhaltige Entlastungen der Bevölkerung zu ermöglichen.

Die Schwerpunkte und Handlungsfelder für eine weiterführende und in Österreich dringend notwendige Staats- und Verwaltungsreform sind:

                • eine umfassende aufgabenorientierte Verwaltungseffizienz und Deregulierung auf allen staatli-    chen Ebenen;

                • Verbesserungen im Gesetzgebungsprozess und Harmonisierung von Gesetzesbestimmungen      (z.B. bei den Bauordnungen, bei den für die Bemessung der Steuern und der Sozialversiche-     rungsbeiträge geltenden Vorschriften);

                • Sachgerechte Zuordnung von Aufgaben und Verantwortungen;

                • Zusammenführung von Finanzierungs-, Ausgaben- und Aufgabenverantwortung (z.B. bei den   Landeslehrern oder im Bereich der Krankenanstalten);

                • Reform der Finanzverfassung und des Finanzausgleichs (z.B. Reduzierung der vielfältigen und    intransparenten Transferströme);

                • Zielgerichtete Personalreduktion;

                • Verstärkte Ziel- und Wirkungsorientierung der öffentlichen Verwaltung;

                • Einsatz moderner Steuerungsinstrumente zur Verwaltungsführung (z.B. Kosten- und Leistungs- rechnung, internes und externes Benchmarking);

                • Modernisierung des Rechnungswesens aller Gebietskörperschaften durch eine Haushaltsrechts-               reform (z.B. einheitliche und transparente Rechnungslegung, leistungsorientierte Budgetierung);

                • Straffung der Behördenorganisation (z.B. Zusammenlegung der drei Wetterdienste oder der        Überwachungsorgane ‚Blaukappen’ und ‚Weißkappen’ der Stadt Wien);

                • Stärkere Kooperationen von Verwaltungsbehörden und öffentlichen Stellen (z.B. verstärkte         Nutzung von Verwaltungsdaten für die amtliche Statistik, Datenaustausch zwischen BMWF und            Universitäten);

                • Verstärkte Bürgerorientierung (z.B. Ausbau von One-Stop-Shops);

                • Weiterer Ausbau von E-Government (z.B. im Rahmen von Finanz-Online);

                • Verfahrensbeschleunigung und Schaffung der Voraussetzungen für eine raschere Abwicklung   von Verfahren (z.B. im Bereich des Asylwesens);

                • Effizienteres Personalmanagement und Flexibilisierung des Personaleinsatzes (z.B. Vermei-           dung ausbildungsfremder Verwendungen);

                • Harmonisierung der Pensions- und Personalrechte von Bund, Ländern und Gemeinden;

                • Reduzierung des Aufwandes für Supportleistungen (z.B. durch eine gemeinsame Aufgabenbe-   sorgung in Verwaltungsclustern);

                • Wirtschaftlichkeitsvergleich von Eigen- und Fremdleistung (z.B. beim Einsatz externer Bera-        ter);

                • Ausgliederungen;

                • Reform des Gesundheitswesens (z.B. Abbau von Akutbetten, Verbesserung der Standortstruk-  tur, Neuregelung der Krankenanstaltenfinanzierung);

                • Reform des Schulwesens (z.B. Zusammenlegung von Klein- und Kleinstschulen, effizientere        Gestaltung der Schulaufsicht);

                • Effizientere Gestaltung des Förderungswesens (z.B. Festlegung quantifizierbarer Förderungs-     ziele, Vermeidung von überschneidenden Förderungsbereichen und von Mehrfachförderungen);

                • Nachhaltige Finanzierung von Infrastrukturprojekten (Vermeidung ‚grauer Finanzschulden’);

                • Verbesserte Abwicklung von Bauvorhaben der öffentlichen Hand (z.B. durch Einführung von     ‚Claim Management’);

                • Wohnbauförderung und Siedlungswasserwirtschaft (z.B. Umstellung auf Subjektförderung;        verstärkter Zusammenschluss von Gemeinden und Gemeindeverbänden);

                • Stärkung der öffentlichen Finanzkontrolle durch Ausweitung der Prüfungszuständigkeiten der    Rechnungshöfe.

Allein aus den 206 Vorschlägen des Rechnungshofes, die bisher noch nicht oder nicht ausreichend aufgegriffen wurden, ergibt sich ein geschätztes Einsparungsvolumen von rund 1 Mrd. €. Dies ohne Berücksichtigung der Einsparungsmöglichkeiten durch Reformen im Gesundheitsbereich, der Abwehr der finanziellen Auswirkungen pensionsrechtlicher Maßnahmen für den Bund im Bereich der ÖBB (1,2 Mrd. €) sowie durch eine Reform der Wohnbauförderung (bis zu 1 Mrd. €). Alle Empfehlungen nützen aber nichts, wenn sie nicht umgesetzt werden.“

 

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 6. Juli 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, des Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Mag. Dr. Beatrix Karl, Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Rainer Widmann, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Dr. Andreas Karlsböck, Dr. Ruperta Lichtenecker und Mag. Dr. Wolfgang Zinggl sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 07 06

                      Mag. Heribert Donnerbauer                                                  Mag. Dr. Martin Graf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann