Entschließung

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht:

- Eine Positiv-Kennzeichnungs-Regelung des Angebotes für gewerbliche und nicht gewerbliche gastronomische Betriebe (z.B. Restaurants, Kantinen, Heurigen, Buschenschenken, Seniorenheimen, Schulküchen) - welche Speisen verabreichen und verkaufen - über Herkunft und Produktionsweise (wie z.B. Haltungsform der Legehennen) der wertbestimmenden Lebensmittel - hier im Speziellen Fleisch, Milch und Eier, zu erarbeiten.

- Dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, welche klare Regelungen betreffend Gütezeichen enthält, um nachhaltig erzeugte, und/oder anderwärtig hochwertige Produkte der Ernährungswirtschaft bzw. Dienstleistungen durch entsprechende Gütezeichen auszuzeichnen.

- Eine Richtlinie für die Positiv-Kennzeichnung für Produkte, die Eier als Zutat enthalten, zu erarbeiten, damit die Angabe der Haltungsform in verarbeitenden Lebensmitteln ersichtlich ist.

- Sich auf EU-Ebene im Rahmen der derzeit verhandelten „VerbraucherinformationsVO“ dafür einzusetzen, dass - zumindest bei unverarbeiteten Produkten - die Herkunft verpflichtend anzugeben ist.

- Sich auf EU-Ebene über die Neugestaltung der Risikobewertung von GVOs durch die Europäische Lebensmittelagentur (EFSA) einzusetzen.

- Alle Produkte mit gentechnisch veränderten Bestandteilen klar zu kennzeichnen, damit die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten und der Wirtschaft gegeben ist.

- Dass auf EU-Ebene Maßnahmen getroffen werden, damit Lebensmittelimitate oder „Schummelprodukte“ besser von Konsumentinnen und Konsumenten erkannt werden.

- Umgehend dafür Sorge zu tragen, das österreichische Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus) zu überarbeiten, um klare Beurteilungskriterien für Imitatprodukte zu erhalten.

- Kontrollen durch die Lebensmittelaufsicht der einzelnen Bundesländer zu veranlassen, um die Einhaltung der Kennzeichnungsbestimmungen sicher zu stellen.