429 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über die Regierungsvorlage (394 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2009, das Bundesfinanzgesetz 2010 sowie das Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden, geändert werden

Seit der Erstellung bzw. Verlautbarung der Bundesfinanzgesetze 2009 und 2010 sind Entwicklungen eingetreten, die Auswirkungen auf die Budgets 2009 und 2010 sowie auf das Bundesfinanzrahmengesetz für die Jahre 2009 bis 2012 haben. Hiebei handelt es sich insbesondere um Budgetumschichtungen auf Grund höheren Pensionsaufwandes im öffentlichen Bereich, denen allerdings geringere Ausgaben für Zinsen (Untergliederung 58) gegenüberstehen sowie Budgetumschichtungen im Zusammenhang mit einem neuen Flexibilisierungsprojekt ab dem Finanzjahr 2010 (Flexibilisierungsprojekt „Wohnheime und Seminarzentren“) bzw. mit der Verlängerung eines bereits bestehenden Projektes („Heeresdruckerei“). Sämtliche Budgetumschichtungen erfolgen saldoneutral, d.h. sie lassen das Budgetdefizit im allgemeinen Haushalt unverändert.

Weitere Einzelheiten sind dem besonderen Teil zu entnehmen.

Der Gesetzesbeschluss betrifft die Änderung der Bundesfinanzgesetze 2009 und 2010 sowie jene des Bundesfinanzrahmengesetzes 2009 bis 2012, weshalb gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG dem Bundesrat keine Mitwirkung zusteht.

Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 5. November 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Gerhard Steier die Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dr. Ruperta Lichtenecker, Mag. Roman Haider, Dr. Gabriela Moser, Maximilian Linder, Dr. Christoph Matznetter, Kai Jan Krainer, Ing. Robert Lugar und Ing. Mag. Hubert Kuzdas sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka und der Ausschussobmann Abgeordneter Jakob Auer.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Jakob Auer, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

Zu Ziffer 1 (Artikel 1 der Regierungsvorlage – Einfügung einer neuen Ziffer 1):

Derzeit hält die Republik Österreich noch 12,5% der Aktien an der Brenner Basistunnel SE; dieser Anteil entspricht einem Wert von rund 16,3 Millionen Euro und soll entgeltlich an die ÖBB-Infrastruktur AG übertragen werden. Durch diese Übertragung wird insbesondere eine noch stärkere Einbindung der ÖBB-Infrastruktur AG bei allen technischen, baulichen und betrieblichen Fragen im Zusammenhang mit der Planung und Errichtung des Brenner Basistunnels sichergestellt. Die für den Aktienkauf benötigten Mittel werden der ÖBB-Infrastruktur AG im Wege der gegenständlichen Überschreitungsermächtigung zur Verfügung gestellt und durch die dabei anfallenden, dementsprechenden Mehreinnahmen im Bundeshaushalt in der selben Höhe bedeckt. Diese Budgetumschichtung erfolgt somit saldoneutral, d.h. sie lässt das Budgetdefizit im allgemeinen Haushalt unverändert.

Zu Ziffer 2, 3 und 5 (Artikel 1 Ziffern 1 und 2 und Artikel 2 Ziffer 1 der Regierungsvorlage):

Redaktionelle Anpassungen auf Grund der Änderungen in Z 1 und 6 sowie Einfügung einer Zeile mit den Gesamtausgaben der Untergliederung 23, welche infolge eines Redaktionsversehens nicht bereits in der Regierungsvorlage enthalten war.

Zu Ziffer 4 (Artikel 1 der Regierungsvorlage – Einfügung einer neuen Ziffer 4):

Geänderte Voranschlagsbeträge in Artikel 1 haben Auswirkungen auf verschiedene zusammenfassende Übersichten in der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 2009; diese erhalten daher die sich aus der Anlage ergebenden, entsprechend geänderten Fassungen.

Zu Ziffer 6 und 7 (Artikel 2 Ziffern 1 und 2 der Regierungsvorlage):

Bei der neu eingefügten Überschreitungsermächtigung des Artikel VI Abs. 1 Z 3 lit d handelt es sich um die korrespondierende, budgettechnische Bestimmung zu Artikel 2 Z 4 dieses Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage (Änderung des Allgemeinen Teiles des Personalplanes). Dadurch werden die erforderlichen zusätzlichen Budgetmittel für jene Beamten von Post und Telekom bereitgestellt, die auf freiwilliger Basis in das Bundesministerium für Inneres versetzt werden. Diese Mehrausgaben sollen in gleicher Höhe durch Post und Telekom refundiert werden; die sich dabei ergebenden Mehreinnahmen werden beim neu eingefügten Voranschlagsansatz 2/11705 verrechnet und zur Bedeckung dieser Mehrausgaben herangezogen. Diese Budgetumschichtung erfolgt somit saldoneutral, d.h. sie lässt das Budgetdefizit im allgemeinen Haushalt unverändert.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Jakob Auer, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 11 05

                                  Gerhard Steier                                                                      Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann