43 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 270/A der Abgeordneten Günter Kößl, Otto Pendl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird

Die Abgeordneten Günter Kößl, Otto Pendl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 10. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Allgemeiner Teil

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Der vorliegende Entwurf soll das Zivildienstgeld für Rechtsträger, das ist eine vom Bund an die Organisationen pro Zivildienstleistenden und Monat zu bezahlende Förderung, erhöhen bzw. bei Rechtsträgern, die keine derartige Förderung erhalten, die von diesen an den Bund zu bezahlende Vergütung pro Zivildienstleistenden und Monat reduzieren. Diese Maßnahme ist nötig, um die durch die Anhebung des Verpflegungsgeldes für Zivildienstleistende entstehenden Mehrkosten, welche von den einzelnen Rechtsträgern zu tragen sind, abzufedern.

Finanzielle Auswirkungen:

Auf Grund der bisherigen Zuteilungen von Zivildienstpflichtigen zu den einzelnen Kategorien von Rechtsträgern gemäß § 28 ZDG ist von einer jährlichen Saldobelastung für das Budget des Bundesministeriums für Inneres in der Höhe von rd. 5,8 Mio € (Mehrausgaben rd. 4,6 Mio. €, Mindereinnahmen rd. 1,2 Mio. €) auszugehen.

Besonderer Teil

Zu Z 1und 2 (§ 28 Abs. 2 und 4):

Die Rechtsträger der Einrichtungen haben nach § 28 ZDG dafür Sorge zu tragen, dass die Zivildienstleistenden angemessen verpflegt werden, sie die für die Leistung des Zivildienstes erforderliche Ausbildung, Bekleidung samt deren Reinigung erhalten, die Beiträge für Kranken- und Unfallversicherung im Umfang der nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, vorgesehenen Leistungen entrichtet werden und ihnen die Pauschalvergütung gemäß § 25a geleistet wird.

Durch die nunmehrige Anpassung der Beträge in der Verpflegungsverordnung soll damit korrespondierend auch eine Erhöhung des vom Bund an die Rechtsträger auszuzahlenden Zivildienstgeldes bzw. eine Reduktion der an den Bund zu leistenden Vergütung erfolgen, um den Rechtsträgern auch in Hinkunft die Gewährung der angemessenen Verpflegung für Zivildienstleistende im Sinne der Verpflegungsverordnung zu ermöglichen.

Die vorgeschlagenen Beträge wurden auf Basis der durchschnittlich im Jahr 2007 eingesetzten Zivildienstleistenden sowie der in der Praxis ausbezahlten Verpflegungsgeldsätze unter Berücksichtigung der durchschnittlich erfolgenden Abzüge nach der Verpflegsverordnung errechnet.

Zu Z 3 (§ 76c Abs. 25):

(In Kraft treten)“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 14. Jänner 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Ing. Norbert Kapeller die Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

 

Ein von den Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Otto Pendl, Günter Kößl, Harald Vilimsky, Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Erhöhung des Verpflegungsgeldes für Zivildiener wurde einstimmig beschlossen. Diesem Antrag war folgende Begründung beigegeben:

„Der Initiativantrag 270/A sieht eine Erhöhung des Zivildienstgeldes für Rechtsträger vor. Aus der Begründung dieser Vorlage geht hervor, dass die Maßnahme nötig ist, um die durch die Anhebung des Verpflegungsgeldes für Zivildienstleistende entstehenden Mehrkosten für die Rechtsträger abzufedern. Die Erhöhung des Verpflegungsgeldes für Zivildiener ist im Regierungsprogramm lediglich unter Budgetvorbehalt vorgesehen. Das Tageskostgeld für Grundwehrdiener wurde bereits mit Verordnung BGBl II Nr. 269/2007 ab 1.1.2008 angehoben.

Der Entschließungsantrag soll sicherstellen, dass es durch eine neu zu erlassende Verpflegungsverordnung der Bundesministerin für Inneres rasch zu einer Erhöhung des Verpflegungsgeldes für Zivildiener kommt.“

 


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen;

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2009 01 14

                            Ing. Norbert Kapeller                                                                 Otto Pendl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann