46 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt (GZ 12 St 114/08p) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Gabriel Obernosterer
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ersucht mit Schreiben vom 15. Dezember 2008, GZ 12 St 114/08p, eingelangt am 23. Dezember 2008, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Gabriel Obernosterer wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 35 der Geschäftsordnung des Kärntner Landtages – K-LTGO.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 20. Jänner 2009 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen den inkriminierten strafbaren Handlungen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Gabriel Obernosterer nicht besteht.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, GZ 12 St 114/08p, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Gabriel Obernosterer wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen dem inkriminierten Sachverhalt und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Gabriel Obernosterer besteht.
Wien, 2009 01 20
Johann Rädler Dr. Peter Sonnberger
Berichterstatter Obmann