470 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (501 St 75/09t) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber
Die Staatsanwaltschaft Wien ersucht mit Schreiben vom 7. September 2009, GZ 501 St 75/09t, eingelangt am 28. Oktober 2009, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach §§ 12 zweiter Fall, 15, 75 StGB bzw. nach §§ 12 zweiter Fall, 15, 87 Abs. 1 StGB sowie § 133 Abs. 1 StGB.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 12. November 2009 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber besteht.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien, GZ 501 St 75/09t, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber besteht.
Wien, 2009 11 12
Nikolaus Prinz Otto Pendl
Berichterstatter Obmann