493 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Geschäftsordnungsausschusses

über den Antrag 705/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Martin Graf, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Martin Graf, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 8. Juli 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu § 31c Abs. 5:

Die Verhandlungen des Hauptausschusses über Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union sollen wie die Sitzungen des Nationalrates einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sein. In diesem Sinne sollen auch Ton- und Bildaufnahmen ohne gesonderte Beschlussfassung zulässig sein.

Zu § 31c Abs. 9:

Analog zur Wiener Stunde soll zu Beginn einer Gesetzgebungsperiode bzw. nach einer Europawahl in der Präsidialkonferenz eine Europastunde festgelegt werden. Am Beginn der Sitzung fasst der Ausschuss einen Beschluss über die Anzahl der für die jeweilige Sitzung in Aussicht genommenen Europastunden.

Das Rederecht der in Österreich gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments soll durch die Neuregelung eine Erweiterung erfahren. Die Wortmeldungen sollen künftig über die zu Z 21 des Ausschussberichtes 284 d.B., XX. GP enthaltenen Erläuterungen zum Begriff „beratende Stimme“ - nämlich insbesondere kurze Stellungnahmen über den Stand der Verhandlungen im Europäischen Parlament zum betreffenden Verhandlungsgegenstand abzugeben - hinausgehen können.

Zu § 74b:

Die Neugestaltung der Bestimmungen betreffend die Erörterung von EU-Themen in den Plenarsitzungen des Nationalrates soll zu derer stärkeren Gewichtung und regelmäßigen Behandlung führen. Bislang sah die Geschäftsordnung vor, EU-Themen eigene Sitzungen zu widmen, was sich in der Praxis als unattraktiv herausgestellt hat. Künftig soll daher der Erörterung von Themen betreffend die Europäische Union ein Fixplatz innerhalb der regulären Plenarsitzungen des Nationalrates eingeräumt werden.

Zu § 74b Abs 2:

Abweichend von der Aktuellen Stunde gemäß § 97a kann eine Aktuelle Europastunde auch für den zweiten bzw. dritten Sitzungstag im Arbeitsplan gemäß § 13 Abs. 5 vorgesehen werden.

Analog zum Verfahren im Hauptausschuss ist in der Aktuellen Europastunde von der Teilnahme jenes Mitgliedes der Bundesregierung auszugehen, das dieses Thema im Europäischen Rat vertreten würde.

Zu § 74b Abs 3:

Die EU-Erklärungen sollen jedenfalls in der Plenarwoche vor oder nach einer Tagung des Europäischen Rates mit besonderer Bedeutung stattfinden. Solche Erklärungen können sowohl von einem Regierungsmitglied als auch von mehreren Bundesministern abgegeben werden; sie soll(en) jedoch die Gesamtzeit von 25 Minuten nicht überschreiten.

Das Recht der Mitglieder der Bundesregierung, Erklärungen abzugeben, bleibt unberührt (vergleiche § 19 Abs. 2).“

 

Der Geschäftsordnungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 18. November 2009 in Verhandlung genommen.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Geschäftsordnungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 11 18

                           Mag. Dr. Beatrix Karl                                                          Fritz Neugebauer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann