594 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2009/7 (III-73 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die er bei mehreren Gebarungsüberprüfungen getroffen hat.

Der Bericht erstreckt sich auf die Verwaltungsbereiche:

-       Bundesministerium für Land– und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

-       Bundesministerium für Justiz

-       Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

-       Bundeskanzleramt

-       Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

-       Bundesministerium für Gesundheit

-       Bundesministerium für Inneres

samt den bei den jeweiligen Ressorts situierten Kapitalbeteiligungen.

 

Die Zuordnung zu den Wirkungsbereichen der einzelnen Bundesministerien folgt der zum Redaktionsschluss des Berichtes geltenden Zuständigkeitsverteilung und Bezeichnung der Bundesministerien gemäß der Bundesministeriengesetz–Novelle 2009. Den mit den einzelnen Berichten verbundenen Gebarungsüberprüfungen lag zum Teil die Rechtslage vor dem Inkrafttreten der Bundesministeriengesetz–Novelle 2009 zugrunde. Demgemäß entsprechen die Bezeichnungen der Bundesministerien bzw. deren Abkürzungen in diesen Berichtsbeiträgen noch der alten Rechtslage.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht, der dem Ausschuss am 8. Juli 2009 zugewiesen wurde, in seiner Sitzung am 17. September 2009 sowie in einer weiteren Sitzung am 21. Jänner 2010 behandelt.

 

An der Debatte, die insbesondere zum Kapitel "Klimarelevante Maßnahmen bei der Wohnbausanierung auf Ebene der Länder" geführt wurde, beteiligten sich die Abgeordneten Rosemarie Schönpass, Dr. Gabriela Moser, Martina Schenk, Mag. Ruth Becher, Hermann Gahr, Alois Gradauer, Ing. Norbert Hofer und Ing. Erwin Kaipel sowie der Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser.

 

Einstimmig wurde am 21. Jänner 2010 beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2009/7 (III-73 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2010 01 21

                                  Johann Singer                                                              Mag. Werner Kogler

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann