641 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 997/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Hubschrauberrettung im Bundesland Salzburg

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. Februar 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Aufgrund geänderter Betriebsvorschriften für gewerbliche Hubschraubertransporte werden seit 1. Jänner 2010 neue Anforderungen an im Rettungs- und Ambulanzflugbetrieb eingesetzte Hubschrauber gestellt.

Dadurch in Zusammenhang stehende Probleme waren bereits Monate vor Inkrafttreten dieser Bestimmung bekannt. So war bereits seit Mitte November 2009 bekannt, dass schwere verfassungs- und EU-wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen diese Bestimmung bestehen. Dennoch hat das BMVIT an dieser Bestimmung festgehalten.

In Vollzug dieser Bestimmung hat die Austro Control nun ohne dass bisher eine sachliche Begründung hierfür genannt worden wäre, den Katalog der Optionen, die § 3 Abs 2 AOCV bietet, just um jene Option erweitert, unter die die Flotte des Christophorus Flugrettungsvereins und seiner Partnerfirmen bzw. das von diesen eingesetzte Hubschraubermodell EC 135 fallen, die anderen, zumindest gleichwertigen Optionen laut Katalog der EASA jedoch unberücksichtigt gelassen, sodass nach Ansicht der Austro Control, die diese auch medial und an die Rettungsleitstellen, die Seilbahnwirtschaft usw. kommuniziert hat, die Betreiber der nach dem Katalog der EASA gleichermaßen die Kategorie A Kriterien erfüllenden Hubschraubertypen vom Rettungs- und Ambulanzflugbetrieb, insbesondere jene der Heli-Austria, ausgeschlossen sind. Dies obwohl die EASA in einem Schreiben vom 15.12.2009 die Entsprechung der Kategorie A Kriterien für die von Heli-Austria verwendete AS 355 und die von der Schenk Air verwendete A 109 E noch ausdrücklich bescheinigt.

Infolge dieses offenbar willkürlichen, gleichheitswidrigen und EU-wettbewerbswidrigen Ausschlusses dieser Hubschraubertypen bzw. ihrer Betreiber kommen auf den Bund Amtshaftungsansprüche in Millionenhöhe zu. Zudem haben sich neben einem betroffenen Betreiber sogar die Spitzen der Salzburger Landesregierung, die sich im Zuge der Bemühungen um die Arbeitsplätze eingehend über die Sachlage informiert und sich direkt einen Eindruck von der Handlungsweise und vom Begründungsstand seitens der Austro Control machen konnten, über Parteigrenzen hinweg veranlasst gesehen, Strafanzeige wegen Verdachts des schweren Amtsmissbrauchs zu erstatten, zumal auch erhebliche Bedenken gegen die Unbefangenheit der bei der Austro Control maßgeblich handelnden Personen entstanden sind, denen nicht Rechnung getragen wurde. Auch wird durch diesen Eingriff in den Wettbewerb ein Monopol geschaffen, das den Steuerzahler teuer zu stehen kommen und die vorerst in den Bundesländern Tirol und Salzburg geplanten Ausschreibungen für einen flächendeckenden Rettungsflugbetrieb mangels alternativer Anbieter ad absurdum führen wird.

Bereits am 30.11.2009 hat die Heli-Austria der Austro Control mitgeteilt, dass sie ihre Hubschrauber der Type AS 355 auf den neuesten Stand laut EASA-Musterkennblatt vom 10.11.2009 aufgerüstet habe und um bescheidmäßige Feststellung ersuche, dass die Hubschrauber ab 1.1.2010 im Rettungsflugbetrieb verwendet werden dürfen. Die Austro Control verweigert einen derartigen Bescheid und weist nicht einmal den Antrag als unzulässig zurück.

Die Vorfälle rund um das Flugverbot für die Firma Heli Austria GmbH, welches seit 1. Jänner 2010 in Kraft ist, war auch Thema im Salzburger Landtag und hat dort nach einhelliger Kritik an der Vorgangsweise der Austro Control und der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie zur einstimmigen Annahme eines Antrages geführt, mit dem die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie dringend ersucht wird, den Einsatz der Hubschrauber der Heli Austria GmbH in St. Johann im Pongau bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens für Ambulanz- und Rettungsflüge sicherzustellen.“

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 17. März 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek die Abgeordneten Dorothea Schittenhelm, Carmen Gartelgruber, Dietmar Keck, Hermann Gahr, Christoph Hagen, Mag. Rosa Lohfeyer, Wilhelm Haberzettl und Dr. Gabriela Moser sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Peter Stauber gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 03 17

                                   Peter Stauber                                                                      Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann