659 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 1027/A(E) der Abgeordneten Mag.a Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend erforderliche Waffenhandelskontrolle

Die Abgeordneten Mag.a Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. März 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Handel mit Waffen ist nach Meinung vieler Experten und Expertinnen einer der Hauptgründe für Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen des internationalen Völkerrechts. Wo Waffenbesitz nicht kontrolliert wird, hat die Zivilbevölkerung zu leiden. Waffen tragen nicht nur maßgeblich zur Eskalation von Konflikten bei und fordern jährlich 740.000 Todesopfer, sondern verschärfen Konflikte und erschweren eine friedliche Lösung. Sie destabilisieren Gesellschaften, zersetzen Staaten und können die wirtschaftliche und soziale Entwicklung eines Landes hemmen. Die Tatsache, dass der Waffenhandel viel zu diesen schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts beiträgt, findet indes nur wenig Beachtung.

Im Außenhandelsgesetz gibt es trotz der Novelle 2005 immer noch aufgrund fehlender effektiver Endverbraucherkontrollen Lücken, die der illegalen Verbringung von Waffen in kriegsführende Gebiete Vorschub leisten. So ist die Vergabe einer Bewilligung nicht an eine wirksame Endverbraucherkontrolle gekoppelt, was heißt, dass nicht überprüft wird, ob die ausgeführten Waffen auch wirklich an den angegeben Käufer und an niemand anderen gelangen. Mangelhafte Endverbraucherkontrolle kann verheerende Folgen haben: Internationale Waffenembargos können so durch Scheingeschäfte umgangen werden, paramilitärische und terroristische Gruppen aufgerüstet werden. Laxe Bewilligungskriterien und schlechte Endverbraucherkontrollen können schlimme Folgen für ganze Regionen haben, und nicht zuletzt gefährlich für regionale und internationale Sicherheitskräfte werden. So könnte z.B. ein zur Friedenssicherung in den Tschad entsandter österreichischer Soldat von der gegnerischen Miliz mit einer österreichischen Waffe angeschossen werden, weil keine hinreichende Endverbraucherkontrolle durchgeführt wurde.

Zudem ist auch eine Bewilligung für Randfeuerwaffen in der Verordnung zum Außenhandelsgesetz vorzusehen, da diese aufgrund technischer Weiterentwicklungen mittlerweile tödliche Durchschusskraft entwickelt haben, so dass z. B. Schüsse einer Randfeuerwaffe kugelsichere Westen - wie jene von Polizeieinheiten – mühelos durchschlagen können. Die fehlende Bewilligungspflicht für Randfeuerwaffen ist somit eine Gefahr für alle und erleichtert zudem den illegalen Export dieser Waffen. Die so oft verharmlosten ‚Kleinwaffen‘ fordern in Kriegen und Bürgerkriegen mehr Opfer als jede andere Waffenart (60-90%). ‚Kleinwaffen sind die wahren Massenvernichtungswaffen unserer Zeit‘, warnten bereits Vertreter der UNICEF und UN-Generalsekretär Kofi Annan im Jahr 2001.

Die Schließung dieser Bewilligungslücken im Außenhandelsgesetz und die Schaffung einer effektiven Endverbraucherkontrolle sind dringend notwendig, um den effektiven Schutz der Menschenrechte, v. a. in Krisengebieten, sicherzustellen. Es gibt daher unmittelbaren Handlungsbedarf.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 14. April 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin und Ausschussobfrau Abgeordneten Mag.a Alev Korun die Abgeordneten Wolfgang Großruck und Werner Herbert sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Wolfgang Großruck und Marianne Hagenhofer einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Der illegale Handel mit Waffen ist nach Meinung vieler Experten und Expertinnen einer der Hauptgründe für Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen des internationalen Völkerrechts. Wo Waffenbesitz nicht kontrolliert wird, hat die Zivilbevölkerung zu leiden. Waffen tragen nicht nur maßgeblich zur Eskalation von Konflikten bei und fordern jährlich 740.000 Todesopfer, sondern verschärfen Konflikte und erschweren eine friedliche Lösung. Sie destabilisieren Gesellschaften, zersetzen Staaten und können die wirtschaftliche und soziale Entwicklung eines Landes hemmen. Die Tatsache, dass der Waffenhandel viel zu diesen schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts beiträgt, findet indes nur wenig Beachtung.

Auch das neue Außenhandelsgesetz 2005 kann Kontrolllücken nicht ganz vermeiden und eine illegale Verbringung von Waffen in kriegsführende Gebiete nicht völlig verhindern. Eine illegale Endverwendung kann verheerende Folgen haben: Internationale Waffenembargos können so durch Scheingeschäfte umgangen werden, paramilitärische und terroristische Gruppen aufgerüstet werden. Überdies kann es zu schlimmen Folgen für ganze Regionen kommen, und nicht zuletzt gefährlich für regionale und internationale Sicherheitskräfte werden. Daher sollten Bewilligungen an eine wirksame Endverbraucherkontrolle gekoppelt werden und sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die im Rahmen der Hoheitsgewalt der österreichischen Bewilligungsbehörden garantieren können, dass die ausgeführten Waffen auch wirklich an den angegebenen Käufer und an niemand anderen gelangen.

Zudem ist auch eine Bewilligung für Randfeuerwaffen in der Verordnung zum Außenhandelsgesetz vorzusehen, da diese aufgrund technischer Weiterentwicklungen mittlerweile tödliche Durchschusskraft entwickelt haben. So gibt es Berichte aus Deutschland, wonach Schüsse einer Randfeuerwaffe mühelos die Sicherheitsweste eines Polizisten durchschlagen haben. Die fehlende Bewilligungspflicht für Randfeuerwaffen ist somit eine Gefahr für alle und erleichtert zudem den illegalen Export dieser Waffen. Die so oft verharmlosten ‚Kleinwaffen‘ fordern in Kriegen und Bürgerkriegen mehr Opfer als jede andere Waffenart (60%-90%). ‚Kleinwaffen sind die wahren Massenvernichtungswaffen unserer Zeit‘, warnten bereits Vertreter der UNICEF und UN-Generalsekretär Kofi Annan im Jahr 2001.

Die bestmögliche Vermeidung von Bewilligungslücken im Außenhandelsgesetz und die Schaffung einer effektiven Endverbraucherkontrolle sind dringend notwendig, um den effektiven Schutz der Menschenrechte, v. a. in Krisengebieten, sicherzustellen. Es sollen daher in einem neuen Gesetz noch präzisere und effizientere Regelungen in dieser Hinsicht vorgesehen werden.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Wolfgang Großruck und Marianne Hagenhofer mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Anna Franz gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2010 04 14

                                     Anna Franz                                                                    Mag.a Alev Korun

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau