667 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 932/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Grenzwert für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 11. Dezember 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Lenkrad-Überzüge, Badesandalen und Handwerkzeuge mit Gummiüberzügen riechen zwar beißend, aber dafür sind sie im Baumarkt billig. Bei Billigprodukten aus Gummi nehmen Konsumentinnen und Konsumenten ein Übel in Kauf, das sie nicht bedacht haben: Das hohe Risiko, an Krebs zu erkranken. Denn viele dieser Preisschnäppchen bestehen aus Gummi-Teilen, die voller gefährlicher Weichmacher stecken - den PAK (Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen).

Da PAK´s als krebserregend gelten, sollte ihre Aufnahme so gering wie möglich gehalten werden, sie sind unerwünscht. Die krebserzeugende Wirkung von PAK ist unumstritten und durch renommierte internationale Institutionen belegt (unter anderem: IARC International Agency for the Research on Cancer, WHO, ECB Europäische Chemikalienagentur). Die krebserzeugende Wirkung ist auch bei dermaler Aufnahme (über die Haut) nachgewiesen. Konsumgüter, die zu einer weiteren signifikanten Belastung mit PAK führen, sind daher grundsätzlich bedenklich. Eine Beschränkung von PAK in Konsumgütern würde auch die Freisetzung von PAK aus diesen am Ende ihrer Nutzungsdauer regulieren und so zum Schutz der Umwelt beitragen.

Eine Untersuchung des TÜV Rheinlandes kam im März 2009 zu einem alarmierenden Ergebnis: Tester haben in Baumärkten und Billigläden 27 verschiedene Gummiprodukte gekauft. Fast 80 Prozent der Test-Einkäufe enthielten weit mehr PAK-Weichmacher, als der deutsche Orientierungswert empfahl. So maßen die Tester in einem Massage-Überzug fürs Lenkrad das 140-fache des Orientierungswertes, oder anders ausgedrückt: „Hält man es eine Stunde in den Händen, nimmt man so viel Weichmacher auf wie beim Rauchen von 1100 Zigaretten“, erklärt Müller-Gerbes (TÜV-Rheinland). Der Wert des Blasebalges einer Hupe für Kinderfahrräder entsprach 45 Zigaretten pro Stunde (!).

Bei dieser Untersuchung lag nur in sechs (von 27) getesteten Produkten die PAK-Konzentration unter den in Deutschland seit 2005 empfohlenen Richtwerten für PAK in Gebrauchsgegenständen.

Ein gesetzlich verbindlicher Grenzwert für PAK in verbrauchernahen Produkten existiert in Österreich derzeit nicht. Es gibt Regelungen in Österreich auf Basis des Chemikaliengesetzes, die Grenzwerte für PAK festsetzen, jedoch nur in speziellen Produkten, nämlich in Wurfscheiben.

EU-weit bestehen Regelungen, die den Einsatz von bestimmten PAK für Holzschutzmittel, Weichmacheröle und für Reifen und Reifenbestandteile verbieten (siehe auch Anhang XVII der REACH Verordnung, Kommissionsverordnung (EG) Nr. 552/2009 vom 22. Juni 2009).

Anthracen, ein PAK, scheint zudem auf der Kandidatenliste für Zulassungen gemäß REACH Verordnung auf. Damit sind entsprechende Verpflichtungen verbunden. Ab 2011 gilt zudem, dass weitere Informationen den Behörden zur Verfügung gestellt werden müssen (z.B. genaue Angaben über Mengen, Verwendung, etc.), wenn ein Hersteller eines Produktes nicht ausschließen kann, dass sich ein Kandidatenstoff aus dem Produkt während „vorhersehbarer Verwendung inklusive Entsorgung“ herauslöst. Besteht ein Risiko für Mensch/Umwelt, können die Behörden entsprechende Beschränkungsmaßnahmen erlassen.

Die Weichmacher stehen dabei laut dem deutschem Bundesinstitut für Risikobewertung und dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in dem begründeten Verdacht, Krebs zu erzeugen und die Fortpflanzung zu beeinträchtigen. Jedes der Preisschnäppchen ist daher ein Spiel mit dem Risiko.

Um einen umfassenden, EU-weiten Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor PAK-haltigen Produkten zu gewährleisten, sind einheitliche EU-weite Regelungen notwendig.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. April 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Johann Maier die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Harald Jannach sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und der Ausschussobmann Abgeordneter Sigisbert Dolinschek.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Johann Maier gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2010 04 15

                              Mag. Johann Maier                                                         Sigisbert Dolinschek

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann