668 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 933/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend der „Deklaration von Duftstoffen in Lufterfrischern oder ähnlichem“

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 11. Dezember 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Schätzungsweise rund 3 % der österreichischen Bevölkerung reagieren allergisch auf bestimmte Duftstoffe. Diese stellen nach Nickel die zweithäufigsten Auslöser von Allergien auf der Haut dar. Duftstoffe können bei einer bereits bestehenden Allergie der Haut die Symptome verstärken, wenn sie über die Atemluft aufgenommen werden. An die 3.000 Duftstoffe werden von der Industrie zu unterschiedlichen Zwecken eingesetzt. Die gesundheitlichen Risken der eingesetzten Substanzen sind vielfach unbekannt.

In Wasch- und Reinigungsmitteln sowie in Kosmetika müssen Duftstoffe aufgrund der Kosmetikgesetzgebung und der Detergenzien-Verordnung allgemein als ‚Duftstoffe‘, ‚Parfüm‘ oder ‚Fragrance‘ gekennzeichnet werden. Seit 2005 müssen zusätzlich 26 allergieauslösende Substanzen, ab einer bestimmten Menge, beim Einsatz auf der Verpackung deklariert werden. Neben dem Wasch- und Reinigungssegment und dem Einsatz in kosmetischen Produkten gibt es zunehmend einen immer größer werdenden Markt für den Einsatz von Duftstoffen in Wohnungen und Büros. Es handelt sich dabei um ‚Duftverbesserer‘ und ‚Lufterfrischer‘.

Mittlerweile werden diese Produkte bereits mit automatischem Dosieren angeboten, welches in regelmäßigen Abständen diese Substanzen in den Raum abgeben.

Nach den Vorstellungen der Hersteller soll beispielsweise der gesamte Wohnraum beduftet werden. Zusätzlich wird der großflächige Einsatz von Duftsprays auf Textilien (z.B. Vorhängen) oder Möbelstücken beworben.

Duftverbesserer und Lufterfrischer unterliegen jedoch nicht den Bestimmungen der Detergenzien-Verordnung oder der Kosmetikverordnung. Sie fallen unter das Chemikaliengesetz und unterliegen dort nur dann Deklarationsbestimmungen, wenn sie als chemische Gemische in den Handel gelangen. Jede Deklaration auf einer Fertigware (z.B. Wunderbaum o.ä.) ist daher entweder freiwillig oder durch die neue EU REACH Verordnung geboten, wenn es sich um besonders bedenkliche Stoffe handelt. Häufig sind daher diese Produkte hinsichtlich ihrer Zusammensetzung nicht entsprechend gekennzeichnet. Es ist somit für Konsumentinnen und Konsumenten selten möglich, sich vor dem Kauf solcher Produkte über mögliche Risken zu informieren. Dieser Umstand ist aus Sicht eines modernen Konsumentenschutzes und im Sinne des Vorsorgeprinzips nicht akzeptabel und sollte geändert werden. Die Notwendigkeit entsprechender ordnungsrechtlicher Änderungen ist daher umgehend zu prüfen  Dies sollte primär auf europäischer Ebene erfolgen, aber auch die Möglichkeit innerösterreichischer Maßnahmen umfassen. Daneben muss sichergestellt werden, dass die eingesetzten Substanzen verstärkt auf deren gesundheitliche Unbedenklichkeit überprüft werden. Entsprechende laufende oder projektierte Studien sollten dahingehend erweitert/modifiziert respektive bestehendes Material einer Neubewertung unterzogen werden.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. April 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Petra Bayr die Abgeordnete Mag. Birgit Schatz.

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Petra Bayr gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2010 04 15

                                     Petra Bayr                                                                 Sigisbert Dolinschek

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann