679 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Bundespolizeidirektion Wien (GZ E1/90837/1/2010) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Birgit Schatz

 

Die Bundespolizeidirektion Wien ersucht mit Schreiben vom 12. März 2010, GZ E1/90837/1/2010, eingelangt am 15. März 2010, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Birgit Schatz wegen des Verdachtes der Verwaltungsübertretung nach §§ 14 Abs. 1 iVm 19 Versammlungsgesetz.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 21. April 2010 in Verhandlung gezogen und  mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Birgit Schatz besteht, und daher einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Birgit Schatz nicht zuzustimmen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Bundespolizeidirektion Wien, GZ E1/90837/1/2010 um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Birgit Schatz wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Birgit Schatz besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Birgit Schatz nicht zugestimmt.

Wien, 2010 04 21

                                    Dieter Brosz                                                                Wolfgang Großruck

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann