688 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 644/A der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden

Die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 28. Mai 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In einem Kommentar, erschienen in der „Neuen Freien Zeitung" am 21. Mai 2009, tätigte der Dritte Präsident des Nationalrates, Dr. Martin Graf, unter anderem folgende Aussagen: „Verlängerter Arm des Herrn Muzicant ist der gewalttätige linke Mob auf den Straßen." und „Mit seinen Beschimpfungen schafft der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde ein Klima der politischen Brutalität, weswegen sich schon viele Bürger fragen, ob er nicht als Ziehvater des antifaschistischen Linksterrorismus bezeichnet werden sollte."

Ein Präsident des Nationalrates hat als einer der höchsten Repräsentanten der Republik auch eine besondere Verantwortung. Durch seine untragbaren Aussagen hat Dr. Graf unter Beweis gestellt, dass er ganz offensichtlich nicht in der Lage ist, der Verantwortung dieses hohen Amtes gerecht zu werden. Die Aussagen von Dr. Graf schaden nicht nur dem Ansehen des österreichischen Parlaments, sondern beschädigen auch das Ansehen Österreichs.

Die österreichische Rechtsordnung sieht bislang keine Möglichkeit vor, einen Präsidenten des Nationalrates abzuberufen. Dies soll durch den vorliegenden Antrag ermöglicht werden, wobei für eine Abberufung ein Beschluss des Nationalrates mit einer Zweidrittelmehrheit bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Nationalrates erforderlich sein soll.“

 

Ferner haben die Antragstellerin/die Antragsteller eine Erste Lesung über den Initiativantrag beantragt, welche in der 26. Sitzung des Nationalrates am 16. Juni 2009 durchgeführt wurde. Danach wurde der gegenständliche Initiativantrag dem Verfassungsausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen. Der Verfassungsausschuss hat den vorliegenden Verhandlungsgegenstand in seiner Sitzung am 30. Juni 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneter Mag. Daniela Musiol die Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Albert Steinhauser, Dr. Josef Cap, Dr. Peter Fichtenbauer und Mag. Ewald Stadler. Danach wurden die Beratungen vertagt.

Die Antragstellerin/Die Antragsteller haben am 10. Juli 2009 ein Verlangen gemäß § 26 Abs. 8 der Geschäftsordnung des Nationalrates gestellt, wonach die Berichterstattung über den Initiativantrag innerhalb eines Jahres nach Zuweisung der Vorlage zu erfolgen hat.

Die Wiederaufnahme der vertagten Verhandlungen erfolgte am 4. Mai 2010. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Mag. Harald Stefan, Mag. Wilhelm Molterer, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Mag. Ewald Stadler und Dr. Peter Fichtenbauer das Wort.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Karl Donabauer gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 05 04

                                 Karl Donabauer                                                              Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann