697 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 941/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend kostenfreie Therapien für Kinder und Jugendliche
Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. Jänner 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Etwa 10 -15 % aller Kinder und Jugendlichen bedürfen einer - oft nur vorübergehenden - medizinisch-therapeutischen Behandlung. Das sind Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen in der Motorik, Sprache oder Wahrnehmung, mit chronischen Krankheiten oder einer Behinderung und Kinder und Jugendliche aus belasteten Lebenssituationen mit psychischen Störungen und Verhaltensauffälligkeiten. Unterbleibt eine therapeutische Unterstützung, führt dies in erster Linie zu einer dramatischen Verschlechterung der individuellen Entwicklungsmöglichkeiten. In zweiter Linie führt dies zu lebenslangen Folgekosten für die Gesellschaft durch später notwendige langfristige Therapien oder durch einen geringeren Grad der Selbstversorgung oder Erwerbsfähigkeit.
Zur Zeit müssen Familien Therapien für ihre Kinder - wie Physiotherapie, Ergotherapie, logopädische Therapie und Psychotherapie - bei niedergelassenen Therapeutinnen und Therapeuten großteils selbst bezahlen und erhaltenen von den Krankenkassen nur einen Teil rückerstattet.
Die für die Behandlung wichtigsten etablierten Therapien werden dabei teilweise von Institutionen, zu einem größeren Teil aber von niedergelassenen Therapeutinnen und Therapeuten angeboten. Im ersten Fall erfolgt eine Behandlung meist kostenfrei oder nur mit geringen Selbstbehalten, im zweiten Fall ist die Behandlung für die Familien meist mit beträchtlichen Kosten verbunden. Bei der Vermittlung dieser Behandlungen stoßen niedergelassene Kinderfachärzte auf folgende Probleme:
- Kostenfreie Behandlungsangebote in Institutionen bestehen in zu geringem Ausmaß.
- Kostenfreie oder nahezu kostenfreie Therapien im Rahmen länderspezifischer Modelle sind nur in wenigen Bundesländern möglich.
- Im ländlichen Raum ist es mitunter schwierig, überhaupt eine entsprechende Therapiemöglichkeit zu finden; es gibt unterversorgte Gebiete und die Mobilität vieler Familien für regelmäßige Behandlungen ist beschränkt.
- Bei niedergelassenen TherapeutInnen besteht nur selten die Möglichkeit einer Direktverrechnung mit den Krankenkassen.
- Im Regelfall müssen Eltern die Therapien mit Kosten meist zwischen 60 und 75 Euro pro Stunde vorfinanzieren.
- Erst nach einer - mitunter schwierigen - Bewilligung durch die jeweilige Krankenkasse erhalten die Eltern einen Teil der Kosten zurück. Durchschnittlich ca. 30 bis 45 Euro pro Stunde Therapie müssen sie endgültig selbst tragen.
- Bei 30 bis 40 Stunden Therapie pro Jahr (und mehr, wenn verschiedene Therapien benötigt werden) fallen in Summe beträchtliche Kosten an.“
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Mai 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut die Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Erwin Spindelberger, Renate Csörgits, Ing. Norbert Hofer, Tanja Windbüchler-Souschill, Karl Donabauer, Herbert Scheibner sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Renate Csörgits gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2010 05 11
Renate Csörgits Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
Berichterstatterin Obfrau