700 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 650/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend tarifliche Gleichbehandlung aller Rehabilitationsleistungen

Die Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. Mai 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die demografische Entwicklung zeigt es, die Österreicherinnen und Österreicher erreichen ein immer höheres Lebensalter und die Zahl der Personen, die in Folge einer Erkrankung eine Rehabilitationstherapie benötigen, steigt. Dabei ist der Bedarf an neurologischer und orthopädischer Rehabilitation besonders stark angestiegen. Die ganzheitlich orientierte Rehabilitation strebt gezielt die Wiedererlangung körperlicher und geistiger Gesundheit an. Darüber hinaus sollen die Betroffenen wieder voll in ihr gewohntes gesellschaftliches Umfeld eingegliedert werden. Besonders wichtig ist dabei die umfassende soziale Rehabilitation, wobei menschliche Würde und Lebensfreude wiedererlangt werden sollen. Hervorzuheben sind hier Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Morbus Parkinson oder der Schlaganfall, der das gesamte Leben der Betroffenen besonders verändert. Nach der überstandenen Akutphase ist es besonders wichtig, dass so früh als möglich eine neurologische Rehabilitation einsetzt. Abhängig von den Symptomen ist meist ein Rehabilitationsteam aus mehreren Therapiebereichen erforderlich um die Vielzahl der Beschwerden zu lindern.

 

Die Versorgung der Patientinnen und Patienten in Österreich wird einerseits durch Krankenanstalten und die Einrichtungen der Sozialversicherungsträger, andererseits durch private Rehabilitationseinrichtungen, basierend auf Verträgen mit dem Haupt-verband der Österreichischen Sozialversicherungen, sichergestellt. Private Rehabilitationseinrichtungen, wie z.B. die Klinik Pirawarth leisten dabei in besonders strukturarmen Gegend einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der dort ansässigen Bevölkerung.

 

Die leistungsorientierte Finanzierung von Gesundheitsdienstleistungen ist - wie auch die Legistik und Aufsicht in Angelegenheiten der Kranken- und Unfallversicherung - laut Bundesministeriengesetz (BMG), Aufgabe des Bundesministers für Gesundheit.

 

Durch eine massive Ungleichbehandlung bei der Valorisierung der Tarife gegenüber Krankenanstalten ist es jedoch in den letzten Jahren bei privaten Rehabilitations-Einrichtungen zu Deckungsrückständen in dem Ausmaß gekommen, dass diese wichtige Leistungen verringern oder gar nicht mehr nicht mehr anbieten können. Im Extremfall ist die Wirtschaftlichkeit überhaupt nicht mehr gegeben.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Mai 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Anna Höllerer, Tanja Windbüchler-Souschill, Claudia Durchschlag, Bernhard Vock, Ewald Sacher sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Anna Höllerer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 05 11

                                  Anna Höllerer                                                Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau