707 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 920/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer sozialen Staffelung des Selbstbehaltes bei In-vitro-Fertilisation

Die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 11. Dezember 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit 1. Jänner 2000 ist das Bundesgesetz, mit dem ein Fonds zur Finanzierung der In-vitro-Fertilisation (IVF-Fonds-Gesetz) eingerichtet wurde, in Kraft. Gegenstand dieses Gesetzes ist die Kostenübernahme der In-vitro-Fertilisation durch den Bund.

Zu diesem Zweck wurde beim Bundesministerium für Gesundheit ein Fonds zur Mitfinanzierung der In-vitro-Fertilisation eingerichtet. Durch diesen Fonds werden 70 Prozent der Kosten der in-vitro-Fertilisation gedeckt. Die restlichen 30 Prozent der Kosten sind von den Patientinnen und deren Partnern selbst zu tragen.

Der Selbstbehalt beträgt in Abhängigkeit von den Medikamentenkosten ca. 1.000 Euro pro Versuch.  Bei 4 vom Fonds mitfinanzierten Versuchen sind das bereits 4.000 Euro.

Es liegt auf der Hand, dass sich derzeit nur sozial bessergestellte Paare eine In-vitro-Fertilisation leisten können.  Eine soziale Staffelung des Selbstbehaltes würde diese Methode auch für weniger gut verdienende Paare möglich machen.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Mai 2010 in Verhandlung genommen. Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Mai 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill, die Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Johann Hechtl, Oswald Klikovits, Erwin Spindelberger, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Oswald Klikovits gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 05 11

                                Oswald Klikovits                                              Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau