709 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 992/A(E) der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Tabakgesetz – Verlängerung der Übergangfrist
Die Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. Februar 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Seit Jahresanfang 2009 ist das neue Tabakgesetz, dass ein grundsätzliches Rauchverbot in der Gastronomie vorsieht, in Kraft. Neben einer deutlichen Kennzeichnungspflicht – Raucher- oder Nichtraucherlokal – ist in Gastronomie-Betrieben über 50 m2 Grundfläche das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen sind Gastronomie-Betriebe zwischen 50m2 und 80 m2, bei denen die bau-, feuer- oder denkmalschutzrechtlichen Vorschriften keinen Umbau zulassen und diesbezüglich ein negativer Bescheid vorliegt. In Gaststätten unter 50 m2 reicht eine Kennzeichnungspflicht nach der Nichtraucherschutz-Kennzeichnungsverordnung aus.
Weiters besteht die Möglichkeit, dass Gastronomie-Betriebe über 50 m2 eine räumliche Trennung von Raucher- und Nichtrauchern vornehmen. Mit dieser, durch den Gesetzgeber aufgetragenen räumlichen und damit in der Regel baulichen Trennung sind für die heimischen Gastronomen sehr oft hohe Kosten verbunden. Für bauliche Maßnahmen zur Schaffung eines gesonderten Raumes sieht das Tabakgesetz derzeit eine Übergangsfrist bis 1. Juli 2010 vor.
Nachdem nach wie vor ein generelles Rauchverbot ganz oben auf der EU-Agenda steht, sind viele Gastronomen verunsichert. Eine aktuelle Umfrage unter Wiener Kaffeehausbesitzern zeigt auch deutlich, dass sich 96,5 Prozent für eine Verlängerung der Übergangsfrist aussprechen, und zwar solange bis Rechtssicherheit herrscht.
Festzuhalten ist, dass es auf keinen Fall darum geht, den Nichtraucherschutz zu verhindern. Die gesundheitspolitischen Argumente zählen. Vielmehr geht es darum, dass der wirtschaftliche und finanzielle Schaden für Gastronomen sowie der dadurch drohende Verlust vieler Arbeitsplätze abgewendet werden. Sollte nämlich in den kommenden beiden Jahren ein generelles EU-Rauchverbot kommen, so ist jede Investition verloren und der Schaden evident.“
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Mai 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneter Bernhard Vock, die Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Werner Neubauer, Tanja Windbüchler-Souschill, Dietmar Keck und Dr. Erwin Rasinger.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Claudia Durchschlag gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2010 05 11
Claudia Durchschlag Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
Berichterstatterin Obfrau