717 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über die Regierungsvorlage (627 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Berufsausbildungsgesetz in mehrfacher Hinsicht geändert werden:

Auf Grund einer umfassenden Evaluierung sollen die Bestimmungen zur Integrativen Berufsausbildung modifiziert werde. Damit soll auch der Vereinbarung des Regierungsprogramms für die XXIV. Gesetzgebungsperiode, Integrative Berufsaubildung mit einer auf Grund gesundheitlicher Erfordernisse reduzierten täglichen oder wöchentlichen Normalausbildungszeit zu ermöglichen, Rechnung getragen werden.

In Erfüllung des Regierungsprogramms für die XXIV. Gesetzgebungsperiode soll weiters die Einrichtung einer Interessenvertretung für Jugendliche in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen, vergleichbar dem Jugendvertrauensrat in Betrieben, vorgenommen werden. Mit der geplanten Novelle sollen Jugendliche in Ausbildungseinrichtungen die Möglichkeit erhalten, zu ihrer Vertretung eine bzw. entsprechend der Zahl der an einem Standort Auszubildenden mehrere Personen aus dem Kreis der Auszubildenden zum Vertrauensrat zu wählen. Die neue Bestimmung soll dazu beitragen, das Demokratieverständnis der Jugendlichen zu fördern.

Um den Entwicklungen zur Verbesserung von Bildungsmobilität in Europa Rechnung zu tragen, soll die in § 27c geregelte Möglichkeit der Anrechnung von facheinschlägigen Ausbildungszeiten im Ausland auf die Lehrzeit von derzeit maximal vier Monaten pro Lehrjahr auf maximal sechs Monate pro Lehrjahr ausgedehnt werden.

Die Regelungen zur Gleichhaltung von ausländischen Ausbildungen und Prüfungen mit der Lehrabschlussprüfung sehen vor, dass eine Gleichhaltung neben dem Erfordernis der Gleichwertigkeit von ausländischer Prüfung und Ausbildung nur dann beschieden werden kann, wenn der betreffende ausländische Staat die österreichische Prüfung ebenfalls anerkennt. Allerdings ist davon aber abzusehen, wenn die Erbringung dieses Nachweises unzumutbar ist. In der bisherigen Verwaltungspraxis hat sich herausgestellt, dass der Nachweis der Gegenseitigkeit durch die Antragsteller kaum gelingt und diese von der Behörde nur mit unverhältnismäßigem Aufwand festgestellt werden kann. Durch die Streichung dieses in der Praxis wenig relevanten Erfordernisses der Gegenseitigkeit käme es zu einer Verwaltungsvereinfachung.

Weiters soll die Bestimmung des § 31 Abs. 4a, wonach der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend verpflichtet ist, dem Bundes-Berufsausbildungsbeirat die Gründe einer von seinem Gutachten (seiner Stellungnahme) abweichenden Entscheidung im Nachhinein bekanntzugeben, aus administrativen Gründen entfallen.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 11. Mai 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Franz Riepl die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Ing. Christian Höbart, Anna Franz, Adelheid Irina Fürntrath-Moretti, Bernhard Themessl, Alois Gradauer und Dr. Christoph Matznetter sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Konrad Steindl und Dr. Christoph Matznetter einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Auf Grund des parlamentarischen Zeitplans ist eine Verschiebung des Inkrafttretens von 1. Juni 2010 auf 1. Juli 2010 notwendig geworden.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Konrad Steindl und Dr. Christoph Matznetter mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Riepl gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010 05 11

                                    Franz Riepl                                                                     Konrad Steindl

                                    Berichterstatter                                                                            Obmann