735 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 312/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freiwilliges Sozialdienstjahr

Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Jährlich leistet eine große Anzahl von jungen Menschen einen freiwilligen Einsatz im Sozialbereich. Dabei können sie sich bei einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege oder anderen geeigneten Stellen vertraglich verpflichten, ihren freiwilligen Dienst zu absolvieren. Diese praktischen Dienste sollen dem Freiwilligen (unter Anleitung, Beaufsichtigung und Verantwortung von Mitarbeitern der Trägerorganisation) dazu dienen, Einblicke und Erfahrungen im Sozialbereich zu sammeln, um so den jungen Menschen bei der Berufsfindung zu unterstützen.

Die damalige Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat für die Jahre 2006/2007 das Freiwillige Sozialdienstjahr durch eine Förderung der Teilnehmer/innen in einer der Familienbeihilfe entsprechenden Höhe unterstützt. Dies ist aber in anbetracht des wachsenden Personalbedarfs im Pflege- und Betreuungsbereich auf Dauer nicht befriedigend, zumal die Teilnehmer des Freiwilligen Sozialdienstjahres aufgrund der positiven Erfahrungen zu ca. 75 Prozent eine Ausbildung und Arbeit im Sozialbereich anstreben und diese Quote bei weitem über der anderer junger Menschen liegt.

Die Bereitschaft, ein Freiwilliges Sozialdienstjahr zu absolvieren sollte künftig stärker honoriert werden, indem diese Zeit als Teil der Berufsausbildung anerkannt und auf einschlägige Ausbildungsteile für nachfolgende Pflege- und Betreuungsberufe angerechnet wird. Dadurch wäre einerseits die Gewährung einer Familienbeihilfe auch für die Dauer des Freiwilligen Sozialdienstjahres sichergestellt und andererseits ein zusätzlicher Anreiz für Ausbildungen im Sozialbereich geschaffen. Eine Förderung des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz wäre dann nicht mehr erforderlich.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Beratungen über den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. Februar 2009  erstmalig in Verhandlung genommen und nach der Debatte, an der sich außer der Berichterstatterin Ursula Haubner, die Abgeordneten August Wöginger, Ing. Norbert Hofer, Dr. Sabine Oberhauser, Karl Öllinger sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer beteiligten, vertagt. Die vertagte Verhandlung wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales in seiner Sitzung am 12. Mai 2010 wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ridi Maria Steibl, Erwin Spindelberger, August Wöginger, Sigisbert Dolinschek, Ursula Haubner, Mag. Birgit Schatz und Karl Öllinger sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 312/A(E) keine Mehrheit.

 

Ein von den Abgeordneten Renate Csörgits, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen  eingebrachter Entschließungsantrag betreffend „Freiwilliges soziales Jahr“ wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen. Diesem Antrag war folgende Begründung beigegeben:

„Im Regierungsprogramm für die XXIV. GP bekennt sich die Bundesregierung zur gesetzlichen Verankerung des 'Freiwilligen sozialen Jahres'. Die diesbezüglichen Arbeiten sind bereits weit fortgeschritten.“

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Werner Amon, MBA gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2010 05 12

                            Werner Amon, MBA                                                             Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau