740 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (661 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Börsegesetz 1989, das Zahlungsdienstegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Glücksspielgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert werden

 

Die österreichische Bundesregierung hat am 9. Feber 2010 den Bericht der BundesministerInnen für Finanzen, Inneres, Justiz, Europäische und Internationale Angelegenheiten und Wirtschaft, Familie und Jugend über Maßnahmen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zur Kenntnis genommen. Dieser sieht ein Transparenzpaket für den Finanzplatz Österreich vor. Die Bundesregierung hat am selben Tage ihre Absicht bekannt gegeben, raschestmöglich die Umsetzung dieses Transparenzpaketes für den Finanzplatz Österreich zu betreiben; die Finanzmarktaufsichtsbehörde und die Oesterreichische Nationalbank leisten ebenfalls Bemühungen auf diesem Gebiet.

Österreich ist als Gründungsmitglied der Financial Action Task Force (FATF) seit ihrer Bildung 1989 aktiv an der Erarbeitung und Weiterentwicklung der international anerkannten Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (der so genannten „40+9 FATF-Empfehlungen“) beteiligt und hat sich stets zur nationalen Umsetzung der FATF-Empfehlungen bekannt.

Neben der Etablierung weltweit einheitlicher Standards wird von der FATF mit Unterstützung der Weltbank (WB) und des Internationalen Währungsfonds (IWF) die Einhaltung dieser Standards in den Mitgliedsländern regelmäßig überprüft und bewertet. Das österreichische Regelwerk zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung wurde im 2. Halbjahr 2008 routinemäßig vom IWF im Hinblick auf die Einhaltung der FATF-Empfehlungen in enger Zusammenarbeit mit allen relevanten Bundesministerien und Behörden (unter Koordination des Bundesministeriums für Finanzen) einer Evaluierung unterzogen. Die Endergebnisse wurden von der FATF-Vollversammlung im Juni 2009 verabschiedet und am 1. Dezember 2009 veröffentlicht.

Generell zeigen die Prüfungsergebnisse, dass in Österreich ein umfassendes und gut funktionierendes System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingeführt wurde. Dennoch wurden in allen relevanten Bereichen, das sind im Wesentlichen Prävention, Aufsicht, Strafrecht, Ermittlung und internationale Zusammenarbeit Defizite identifiziert, deren rasche Beseitigung notwendig ist, um den Wirtschaftsstandort Österreich vor einem Missbrauch durch Kriminelle zu schützen. In diesem Zusammenhang weist die FATF darauf hin, dass aufgrund des Angebots qualitativ hochwertiger Finanzdienstleistungen, der geographischen Lage Österreichs und der engen wirtschaftlichen Beziehungen zu den mittel- und osteuropäischen Ländern eine lückenlose, genaue und effiziente Implementierung der internationalen Vorgaben gerade in Österreich besonders wichtig sei.

Die österreichische Bundesregierung ist nun entschlossen, alles zu unternehmen, um der Bedrohung durch Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche in Österreich wirksam entgegenzutreten und die Einhaltung der höchsten internationalen Transparenz- und Rechtsstandards sicherzustellen. Zu diesem Zweck haben die betroffenen Ressorts (BM für Finanzen, BM für Inneres, BM für Justiz, BM für Wirtschaft, Familie und Jugend sowie BM für europäische und internationale Angelegenheiten) nun gemeinsam das Transparenzpaket für den Finanzplatz Österreich entwickelt. Dieses Transparenzpaket besteht aus einem umfassenden Maßnahmenkatalog und enthält für die im Vollzugsbereich des Bundesministers für Finanzen befindlichen Vorschriften folgende Punkte:

Ausweitung der Verdachtsmeldungen: Verdachtsmeldungen von Finanzinstituten müssen derzeit erfolgen, wenn der Verdacht besteht, dass eine Transaktion der Geldwäsche oder der Finanzierung terroristischer Akte dient. Es soll eine Ausweitung dahingehend erfolgen, dass auch Meldungen erfolgen müssen, wenn der Verdacht besteht, dass Vermögenswerte den Gewinn aus kriminellen Aktivitäten darstellen (die Transaktion also nicht explizit der Geldwäsche dienen muss) bzw. wenn es eine Verbindung zu einer terroristischen Organisation oder zu einem Geldgeber terroristischer Organisationen gibt (d.h. auch in Fällen, bei denen es nicht unmittelbar um die Finanzierung terroristischer Akte geht).

Mehr Kompetenzen für Geldwäschemeldestelle: Die Kompetenzen der Geldwäschemeldestelle beim Empfang, der Analyse und der Weiterleitung von Verdachtsmeldungen werden ausgebaut. Außerdem soll die Stelle mehr Möglichkeiten des Informationsaustausches bei Verdachtsmeldungen betreffend Terrorismusfinanzierung erhalten.

Mehr Kompetenzen für die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA): Die FMA soll unter anderem explizite Vorgaben für risikoorientierte Überwachungs- und Prüfmodelle im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung machen.

Klarere Befugnisse für Geldwäschebeauftragte: Die Kompetenzen der Geldwäschebeauftragten in Kredit- und Finanzinstituten sollen genauer definiert werden (z. B. soll klargestellt werden, auf welche Daten sie Zugriff haben und auf welcher Hierarchie-Ebene sie in der Organisation des Kredit- oder Finanzinstitutes angesiedelt sind).

Mehr Kontrolle im Glücksspiel: Geldwäschevorbeugung ist auch im Nichtfinanzsektor insbesondere im Bereich des Glücksspiels wichtig. Die Prüfung durch die Financial Action Task Force (FATF) ergab, dass Österreich auch im Glücksspielmonopol nachschärfen soll. Die Anti-Geldwäsche- bzw. Terrorismusfinanzierungsbestimmungen werden daher den internationalen Standards nach ergänzt und die Aufsicht verstärkt. Außerdem wird der Anwendungsbereich der Anti-Geldwäsche- bzw. Terrorismusfinanzierungsbestimmungen ausdrücklich auf die elektronischen Lotterien ausgedehnt.

Die Rechtsentwicklung seit Inkrafttreten des Bundeskriminalamt-Gesetzes und internationale Vorgaben wie insbesondere der Bericht der FATF (Financial Action Task Force) machen außerdem eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen über die Zentralstellenfunktion des Bundeskriminalamtes in Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erforderlich. Gemäß der Empfehlung 26 des Berichts der FATF ist Österreich verpflichtet, zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusbekämpfung die Entgegennahme, Analyse und Weiterleitung der ihr zukommenden Meldungen und Informationen durch die Geldwäschemeldestelle sicherzustellen.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. Mai 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Petra Bayr die Abgeordneten Alois Gradauer, Mag. Peter Michael Ikrath, Dr. Christoph Matznetter, Ing. Peter Westenthaler, Kai Jan Krainer und Dr. Johannes Jarolim sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Petra Bayr gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (661 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien,  2010 05 12

 

                                      Petra Bayr                                                           Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann