764 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (654 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige geändert wird

Das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige (SchUG-B) regelt die innere Organisation der Schulen für Berufstätige. Derzeit werden an ca. 80 Schulstandorten Berufstätigenformen angeboten, überwiegend im Bereich der berufsbildenden Schulen. Untersuchungen in den Jahren 2005 bis 2007 an den Berufstätigenformen zeigen, dass von den Studierenden vermehrt der Wunsch nach Einführung eines Modulsystems geäußert wird.

Die nunmehr geplante Einführung des Modulsystems an Berufstätigenformen bei gleichzeitigem Entfall der Wiederholung von Schulstufen ändert die bisherige innerorganisatorische Struktur.

Generell kann bei Umsetzung der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Änderungen flexibler und somit bedarfsgerechter die Planung und Organisation des Unterrichtsangebotes des jeweiligen Bildungsganges erfolgen. Gleichzeitig gewährleistet diese Flexibilität die noch individuellere Betreuung der Studierenden im Allgemeinen sowie im Einzelnen.

Der gewählte Bildungsgang kann individuell – entsprechend der jeweiligen persönlichen Gegebenheiten des bzw. der Studierenden – in unterschiedlichen Abläufen und Zeiträumen absolviert werden. Bereits erworbene Kenntnissen und Fertigkeiten werden bei entsprechendem Nachweis angerechnet bzw. können durch die Ablegung von Modulprüfungen vom bzw. von der Studierenden eigenverantwortlich nachgewiesen werden. Die Unterstützung der Studierenden bei individuellen Entscheidungen des Studien- und Bildungsweges erfolgt durch eine Studienkoordination in neuer Form.

Alle geplanten Maßnahmen sollen es den Studierenden an Berufstätigenformen ermöglichen, ihr Studium mit Beruf und Familie leichter zu vereinbaren und trotz der Mehrbelastung den gewählten Bildungsgang erfolgreich abzuschließen.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 10. Juni 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Franz Riepl die Abgeordneten Mag. Silvia Fuhrmann, Christian Faul, Dr. Harald Walser, Ursula Haubner, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Dieter Brosz und Elmar Mayer sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Riepl gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (654 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010 06 10

                                    Franz Riepl                                                             Dr. Walter Rosenkranz

                                    Berichterstatter                                                                            Obmann