766 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (712 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert wird

An der Pädagogischen Hochschule ausgebildete Lehrer für Berufsschulen sowie für berufsbildende mittlere und höhere Schulen (jeweils für den fachtheoretischen Unterricht) dürfen derzeit nicht als Vortragende in Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung unterrichten. Mit diesem Gesetzentwurf soll daher § 8 des Berufsreifeprüfungsgesetzes (BRPG) dahingehend geändert werden, dass Lehrer für den fachtheoretischen Unterricht an Berufsschulen sowie an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen Vortragende in Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung sein dürfen. Dies erfolgt durch entsprechende Ergänzung des § 8 BRPG unter Nennung der konkreten, an der Pädagogischen Hochschule erworbenen Lehrämter. Weiters werden mit diesem Gesetzentwurf Anpassungen an die Einführung einer modularen Unterrichtsgestaltung vorgenommen, die mit einer Novelle zum Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige (654 d. B.) erfolgen soll.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 10. Juni 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Franz Riepl die Abgeordneten Mag. Silvia Fuhrmann, Christian Faul, Dr. Harald Walser, Ursula Haubner, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Dieter Brosz und Elmar Mayer sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Riepl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (712 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010 06 10

                                    Franz Riepl                                                             Dr. Walter Rosenkranz

                                    Berichterstatter                                                                            Obmann