786 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (GZ 501 St 44/10k) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler

 

Die Staatsanwaltschaft Wien ersucht mit Schreiben vom 25. Mai 2010, GZ 501 St 44/10k, eingelangt am 28. Mai 2010, präzisiert durch ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Wien vom 8. Juni 2010, GZ 501 St 44/10k, eingelangt am 11. Juni 2010, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach §§ 12 zweiter Fall, 15 Abs. 1, 288 Abs. 1 und 4 StGB sowie nach §§ 15 Abs. 1, 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Ziffer 1 und 3 StGB.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 16. Juni 2010 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler besteht.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien, GZ 501 St 44/10k, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler besteht.

 

Wien, 2010 06 16

                                    Günter Kößl                                                                Wolfgang Großruck

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann