828 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 1107/A der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird, sowie ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden

Die Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 22. April 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Bereits 2009 wurde mit BGBl. I Nr. 53/2009 eine Nulllohnrunde für Politikerinnen und Politiker, deren Einkünfte durch Bundes­gesetz zu regeln sind, beschlossen. Mit der vorliegenden Novelle soll nunmehr die im Bezügebegrenzungsgesetz vorgesehene jährliche Anpassung des Ausgangsbetrages bis einschließlich 2011 entfallen, da die zur Novelle 2009 führenden Rahmenbedingungen nach wie vor aufrecht sind.

Abgesehen davon, dass dies weitere budgetwirksame Minderkosten von jedenfalls rd. 2,86 Mio. € p.a. bewirkt, ist es auch 2010 in diesen nach wie vor wirtschaftlich schwierigen Zeiten mit steigender Arbeitslosigkeit ein Gebot der Stunde, dass alle Politiker, ob auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene ein Zeichen setzen und auch für 2011 auf ihre Gagenerhöhung verzichten.

Zu § 11 Abs. 16 des Bezügebegrenzungsgesetzes:

Mit der vorgeschlagenen Regelung wird der bereits mit BGBl I Nr. 53/2009 beschlossene Entfall der Anpassung der durch Bundesgesetz zu regelnden Politikerbezüge bis einschließlich 2011 verlängert. Auch dieser Entfall wirkt (im Gegensatz etwa zu einer Aussetzung der Anpassung) nachhaltig, die nächste Anpassung mit 1. Jänner 2012 wird daher die mit 1. Juli 2008 festgelegten Bezüge zur Grundlage haben.

Zu § 21 Abs. 7 und 8 BBezG:

Die in Art. 2 Z 1 vorgeschlagene Vorgangsweise saniert das mit BGBl Nr. I 60/2009 beschlossene Redaktionsversehen.

Zu § 49r BezG:

Entsprechend dem mit dieser Novelle normierten Entfall der Anpassung der Politikerbezüge bis einschließlich 2011 sollen sich auch die Politikerpensionen der diesem Bundesgesetz unterliegenden Politiker für die Jahre 2010 und 2011 nicht erhöhen.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Herbert Scheibner die Abgeordneten Dr. Josef Cap, Mag. Wilhelm Molterer, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Karl Öllinger, Mag. Ewald Stadler und Mag. Harald Stefan.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Erwin Hornek gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 06 30

                                  Erwin Hornek                                                              Dr. Peter Wittmann

                                    Berichterstatter                                                                            Obmann