830 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 1186/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes­verfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird sowie ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden

Die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 17. Juni 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Bundesregierung hat sich für eine Nulllohnrunde für PolitikerInnen, deren Einkünfte durch Bundesgesetz zu regeln sind, ausgesprochen. Mit der vorliegenden Novelle soll nunmehr die im Bezügebegrenzungsgesetz vorgesehene jährliche Anpassung des Ausgangsbetrages bis einschließlich 2011 entfallen.

Zu § 11 Abs. 16 des Bezügebegrenzungsgesetzes:

Entsprechend dem angekündigten Vorhaben der Bundesregierung entfällt die Anpassung der durch Bundesgesetz zu regelnden Politikerbezüge bis einschließlich 2011. Der Entfall wirkt (im Gegensatz etwa zu einer Aussetzung der Anpassung) nachhaltig, die nächste Anpassung mit 1. Jänner 2012 wird daher die mit 1. Juli 2008 festgelegten Bezüge zur Grundlage haben.

Zu § 49s BezG:

Entsprechend dem mit dieser Novelle normierten Entfall der Anpassung der Politikerbezüge bis einschließlich 2011 sollen sich auch die Pensionen der diesem Bundesgesetz unterliegenden Politiker für das Jahr 2011 nicht erhöhen.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Erwin Hornek die Abgeordneten Dr. Josef Cap, Mag. Wilhelm Molterer, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Karl Öllinger, Mag. Ewald Stadler und Mag. Harald Stefan.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010 06 30

                                  Erwin Hornek                                                              Dr. Peter Wittmann

                                    Berichterstatter                                                                            Obmann