831 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 1193/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfrieren der Politikergehälter und Senkung der Politikerpensionen alter Art um zumindest 10 %

Die Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Juni 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit BGBl I Nr. 53/2009 wurde eine Nulllohnrunde für Politikerinnen und Politiker beschlossen. Dieser Beschluss galt jedoch ausschließlich für das Jahr 2010. Daher ist es notwendig diese Regelung auf die Jahre 2011 und 2012 weiter auszudehnen.

Die Politikerpensionen alter Art wurden vor 13 Jahren abgeschafft. 472 Altpolitiker und Hinterbliebene erhalten noch immer eine gut dotierte Rente von ca. 3.136 Euro monatlich (14 x im Jahr) bis zu einer 14.000 Euro Luxusrente.

Alleine im Jahr 2009 haben mehr als 26 Millionen Euro die gut dotierten Renten und die Luxusrenten von Ex-Regierungsmitgliedern und Parlamentariern verschlungen.

Diesen Renten gegenübergestellt, waren 2008 12,4% der Bevölkerung armutsgefährdet. Hochgerechnet auf die österreichische Gesamtbevölkerung liegt dieser Wert mit 95% Vertrauenswahrscheinlichkeit laut Statistik Austria zwischen 11,4% und 13,3% bzw. können zwischen 940.000 und 1,1 Millionen Österreicherinnen und Österreicher als armutsgefährdet bezeichnet werden. Von den im 2010 rund eine Million armutsgefährdeten Personen leben rund 400.000 (bzw. 5% der Bevölkerung) in manifester Armut. Die Zahl der Armutsgefährdeten ist im Steigen begriffen.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Harald Stefan die Abgeordneten Dr. Josef Cap, Mag. Wilhelm Molterer, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Karl Öllinger und Mag. Ewald Stadler.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Erwin Hornek gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 06 30

                                   Erwin Hornek                                                               Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann