894 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (113 Hv 105/10d) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser

 

Das Landesgericht für Strafsachen Wien ersucht mit Schreiben vom 3. September 2010, GZ. 113 Hv 105/10d, eingelangt am 7. September 2010, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 21. September 2010 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser besteht und daher einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser nicht zuzustimmen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, GZ. 113 Hv 105/10d, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser nicht zugestimmt.

Wien, 2010 09 21

                   Johannes Schmuckenschlager                                                Wolfgang Großruck

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann