910 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Antrag 1273/A(E) der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung einer strukturellen Schuldenbremse

Die Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. September 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Finanzmarktkrise und die damit verbundenen Kosten werden die Staatsfinanzen noch auf Jahre hinaus belasten. Aufgrund des bereits zu hohen Steuerniveaus muss der Abbau des Budgetdefizits nicht durch Steuererhöhungen, sondern ausgabenseitig vorgenommen werden.

Die skandinavischen Länder haben gezeigt, dass der Schlüssel zu nachhaltig erfolgreicher Konsolidierungspolitik in strukturellen Reformen liegt. Die gegenwärtig geführte Debatte über die Neu­gestaltung der Subventionspolitik, diverse kostspielige Pensionsprivilegien und Vergünstigungen führt die mangelnde Bereitschaft vor Augen, notwendige Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen.

Um ausufernder Verschuldungspolitik zu Lasten der jungen und künftiger Generationen – auch durch zukünftige Regierungen – nachhaltig einen Riegel vorzuschieben, ist es notwendig das gesamtstaatliche strukturelle Defizit auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu begrenzen. Haushaltsdefizite dürfen nicht mehr durch immer neue Kreditaufnahme über dem oben angeführten Wert ausgeglichen werden.

So könnte konjunkturellen Effekten effizienter Rechnung getragen werden. Der Spielraum, um ökonomischen Abschwüngen zu begegnen und diesen entsprechend – etwa in Form erhöhter Staats­ausgaben oder Steuererleichterung, um die Binnennachfrage zu erhöhen - entgegenzuwirken, wäre wesentlich breiter. Diese unabdingbare Handlungsfähigkeit des Staates zur Bewältigung zukünftiger Krisen muss gewährleistet und ausgeweitet werden. Auch in wirtschaftlichen Hochphasen stetig steigende Verschuldung und sich entsprechend erhöhende Zinszahlungen verringern die Möglichkeiten der Politik, wirksam und mit den nötigen finanziellen Mitteln einzugreifen und die wirtschaftliche Entwicklung weitgehend zu stabilisieren.

Natürlich kann es in manchen Situationen sinnvoll und notwendig sein, die höchstzulässige Neuver­schuldungsgrenze von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu überschreiten. Negative externe Effekte wie Naturkatastrophen oder andere Schocks, die sich der Einflussnahme der Regierung im Fall des Eintretens weitgehend entziehen, müssen Berücksichtigung finden. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass das erhöhte Defizit so rasch wie möglich zurückgeführt wird.

Um die Einhaltung dieser Schranke zu garantieren, ist es notwendig, das betreffende Gesetz als verbindliche Grundlage des Budgets in der österreichischen Verfassung zu verankern.“

 

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 6. Oktober 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Alois Gradauer die Abgeordneten Kai Jan Krainer, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag. Rainer Widmann.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Kai Jan Krainer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 10 06

                                 Kai Jan Krainer                                                                     Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann