916 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Kunstbericht 2009 der Bundesregierung (III-166 der Beilagen)

Insgesamt wurden die Mittel für die heimische Kunst auch 2009 leicht angehoben, sodass im Berichtszeitraum insgesamt 91,3 Mio. Euro zur Verfügung standen. Hauptprofiteur dieser Aufstockung waren die Festspiele und die Großbühnen, die nunmehr bereits fast die Hälfte aller Kunstmittel auf sich vereinen können, während der international höchst erfolgreiche Film rund 10 Prozent Einbußen gegenüber 2008 hinnehmen musste. Die übrigen Sparten blieben in etwa gleich.

Sechs Institutionen sind es, die wie alle Jahre das Gros der Subventionen zuerkannt bekommen. Das „Theater in der Josefstadt“ erhielt 6 Mio. Euro, die „Salzburger Festspiele“ 5,6 Mio. Euro, das Wiener „Volkstheater“ 4,6 Mio. Euro, die Philharmoniker 2,3 Mio. Euro, die „Bregenzer Festspiele“ 2,3 Mio. Euro und das „Theater der Jugend“ 2 Mio. Euro. Diese Einrichtungen beziehen rund 30 Prozent aller Budgetmittel.

Der Anteil der Bühnenkunst an den Fördermitteln betrug rund 48 Prozent, jener des Films 24 Prozent. Die Architektur schlägt sich mit knapp 10 Prozent zu Buche, regionale Kulturinitiativen erhielten etwa fünf Prozent des budgetären Kuchens. Und jeder zehnte Subventionseuro wurde in die heimische Literatur investiert.

Akzentuierungen betrafen die Bereiche kulturelle Partizipation und die Förderung des künstlerischen Nachwuchses in allen Sparten. Wie schon seit geraumer Zeit sind die Mittelzuteilungen auch im vorliegenden Bericht wieder nach dem LIKUS-System gelistet, was eine bessere Vergleichbarkeit ermöglicht. Dabei sind auch jene Förderungsbereiche ausgewiesen, die an sich nicht in den Kompetenzbereich der Kunstsektion fallen. Sie werden dennoch angeführt, um einen interministeriellen, nationalen und internationalen Budgetvergleich zu ermöglichen.

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 12. Oktober 2010 in Verhandlung genommen.

Aufgrund eines am 16. Juli 2010 eingebrachten Verlangens des Freiheitlichen Parlamentsklubs wird der vorliegenden Bericht gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates nicht enderledigt.

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Christine Muttonen die Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Dr. Josef Cap, Claudia Durchschlag, Ewald Sacher, Tanja Windbüchler-Souschill, Dr. Harald Walser, Mag. Wilhelm Molterer, Stefan Markowitz, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Mag. Ruth Becher, Anna Franz, Johann Höfinger, Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Christine Lapp, Ulrike Königsberger-Ludwig, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl und Dr. Andreas Karlsböck sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied und die Ausschussobfraustellvertreterin Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Kunstbericht 2009 der Bundesregierung (III-166 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2010 10 12

                        Mag. Christine Muttonen                                                   Mag. Silvia Fuhrmann

                                 Berichterstatterin                                                               Obfraustellvertreterin