929 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (873 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Finanzsicherheiten-Gesetz geändert wird

Die Richtlinie 2009/44/EG zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und –abrechnungssystemen und der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen muss bis zum 30. Dezember 2010 in das österreichische Recht umgesetzt werden.

Der Entwurf setzt die Änderungen in der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten in das österreichische Recht um. Die Stammfassung dieser Richtlinie, die einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Verwertung von Finanzsicherheiten vorsieht, wurde im Finanzsicherheiten-Gesetz umgesetzt. Da der Anwendungsbereich der Finanzsicherheiten-Richtlinie auf Kreditforderungen ausgedehnt wurde, muss das Finanzsicherheiten-Gesetz entsprechend angepasst werden. Unter die Definition als „Finanzsicherheiten“ sollen demnach neben Barsicherheiten und Finanzinstrumenten auch Kreditforderungen fallen, die als Sicherheiten bestellt werden. Nicht erfasst werden aber jene Kreditforderungen, bei denen der Schuldner ein Verbraucher oder ein KMU ist.

Der Entwurf sieht eine Ausdehnung des persönlichen Anwendungsbereichs auf juristische Personen, Einzelunternehmer und Personengesellschaften vor, sofern auf der anderen Seite ein professioneller Finanzmarktteilnehmer beteiligt ist.

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 14. Oktober 2010 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatter Mag. Gertrude Aubauer die Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Mag. Albert Steinhauser, Dr. Peter Wittmann, Mag. Peter Michael Ikrath und Dr. Johannes Jarolim sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer und Dr. Johannes Jarolim einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Die durch das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 geänderte insolvenzrechtliche Terminologie soll – ohne inhaltliche Änderung – im Finanzsicherheiten-Gesetz berücksichtigt werden. Insbesondere sollen bei den (im Wesentlichen aus der Richtlinie übernommen) Definitionen von „Liquidationsverfahren“ und „Sanierungsmaßnahmen“ die überholten Begriffe „Zwangsausgleich“ und „Ausgleich“ ersetzt werden.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer und Dr. Johannes Jarolim mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2010 10 14

                         Mag. Gertrude Aubauer                                             Mag. Heribert Donnerbauer

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann