955 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 46/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhandlungen der Bundesregierung auf europäischer Ebene zur Erreichung einer restriktiven Einwanderungspolitik und einem Ausbau der EU-Agentur FRONTEX

Die Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. November 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Situation an EU-Außengrenzen ist alles andere als optimal. Die EU-Agentur FRONTEX wurde bekanntlich gegründet, um die Sicherung der EU-Außengrenzen zu verbessern. Jetzt ist klar, dass FRONTEX keine „EU-Küstenwache" darstellt, sondern vielmehr zur Verbesserung der nationalen Schutzmechanismen dienen soll.

Laut Medien-Berichten befinden sich etwa 15 Millionen illegale Einwanderer in Europa, laut Schlepper-Bericht des BMI kommen fast 50 Prozent aller in Österreich befindlichen illegalen Einwanderer über Italien ins Land.

Auch im Zug der Schengen-Erweiterung wird sich die Situation nicht verbessern, im Gegenteil, es ist zu befürchten, dass durch die Grenzöffnung noch mehr illegale Einwanderer über die Ostgrenzen Österreichs ins Land strömen.

Es ist daher nur logisch, sich über eine gemeinsame restriktive Einwanderungspolitik auf europäischer Ebene Gedanken zu machen, und die bestehende EU-Agentur FRONTEX zu einer effizienten Grenzsicherungsagentur mit ausgeweiteten Befugnissen und Mitteln auszustatten.“

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 04. November 2010 in Verhandlung genommen.

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Mag. Alev Korun und Dr. Johannes Hübner.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Hannes Weninger und Mag. Katharina Cortolezis-Schlager einen Entschließungsantrag betreffend rascher Abschluss der Verhandlungen über die Stärkung der EU-Agentur Frontex eingebracht, der wie folgt begründet war:

„In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass Frontex kein geeignetes Instrument einer „EU-Einwanderungspolitik“ ist, und dass wesentliche Bedenken gegen zu  weitgehende und zu stark in die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten eingreifende europäische Regelungen betreffend Immigration aus Drittstaaten bestehen. Unabhängig davon besteht breiter Konsens über die geplante Stärkung von Frontex.

Die Agentur Frontex koordiniert seit 2005 die operativen Aktivitäten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an den Land-, See- und Flughafenaußengrenzen der EU mit dem Ziel, ein hohes und einheitliches Niveau der Grenzüberwachung und der Personenkontrollen zu erreichen. Ihre Aufgaben bestanden bisher insbesondere in der Koordination der operativen Aktivitäten der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen beispielsweise in Form gemeinsamer Operationen oder in der Erstellung von Risikoanalysen.

Am 24. Februar 2010 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Änderung der Frontex-Verordnung vorgelegt, die vor allem die operativen Möglichkeiten von Frontex erheblich steigern soll. So soll die Agentur unter anderem mehr Handlungsspielraum vor, während und nach der Durchführung von Operationen bekommen. Zukünftig sollen auch die aus nationalen Grenzschutzeinheiten zusammengesetzten Unterstützungsteams leichter zum Einsatz kommen, die gemeinsam mit den Behörden des jeweiligen, an einer Außengrenze liegenden Mitgliedsstaats tätig werden. Die Ausrüstung der Unterstützungsteams ist dabei einerseits durch die Mitgliedsstaaten, andererseits durch Frontex selbst zur Verfügung zu stellen. Allgemein soll die Verfügbarkeit der Grenzschutzbeamten und die technische Ausrüstung für den Einsatz in gemeinsamen Operationen verbessert werden. Bei ihrer Tätigkeit werden die Unterstützungsteams einem Verhaltenskodex zu folgen haben, der die strenge Einhaltung der Grundrechte der bei den Grenzkontrollen aufgegriffenen Personen gewährleistet.

Die Europäische Kommission reagiert damit auf die ständig steigenden Anforderungen an die Sicherung der Außengrenzen der Union. Die jüngsten Entwicklungen an den Außengrenzen, wie etwa an der Grenze zwischen der Türkei und Griechenland, belegen die Notwendigkeit der Arbeit von Frontex. Die Zuständigkeit für die Sicherung der Außengrenzen verbleibt in der Verantwortung der jeweiligen Mitgliedstaaten, die dabei von Frontex auch operativ wirksam unterstützt werden können und sollen. Frontex trägt dadurch wesentlich zur Sicherung der gemeinsamen Außengrenzen und damit auch des gesamten Schengen-Raums bei.

Der erwähnte Vorschlag zur Änderung der Frontex-Verordnung war bereits Gegenstand der Verhandlungen des EU-Unterausschusses am 8. April 2010, in dessen Rahmen sich alle Parlamentsfraktionen grundsätzlich positiv zur Stärkung von Frontex geäußert haben.

Das Europäische Parlament hat den Vorschlag zuletzt im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres am 11. Oktober behandelt. Die Verhandlungen im Rat über den Vorschlag laufen auf Expertenebene seit März 2010. Gerade angesichts der jüngsten Entwicklungen wäre eine rasche Annahme des Vorschlags jedoch dringend geboten.“

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Der von den Abgeordneten Hannes Weninger und Mag. Katharina Cortolezis-Schlager  eingebrachte Entschließungsantrag betreffend rascher Abschluss der Verhandlungen über die Stärkung der EU-Agentur Frontex wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2010 11 04

             Mag. Katharina Cortolezis-Schlager                                               Dr. Josef Cap

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann