977 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 112/A der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2008, geändert wird

Die Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 3. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Zuge von Einsparungsmaßnahmen wird mit Dienstnehmern oft eine Änderung des Vertrages vereinbart. Arbeitszeiten und/oder das Entgelt werden damit reduziert.

Es ist nicht einzusehen, warum jemand, der einer Änderungskündigung zustimmt und damit weiter beschäftigt bleibt bzw. der Arbeits­losenversicherung nicht zur Last fällt, aus dem Bemessungsgrundlagenschutz herausfällt und dafür durch Herabsetzung seiner Bemessungsgrundlage bestraft wird. Würde er der Änderungskündigung nicht zustimmen, hätte er einen Anspruch auf Arbeitslosengeld und damit zusammenhängend auch einen Bemessungsgrundlagenschutz.

Das Risiko aber, bei weiteren Einsparungsmaßnahmen endgültig gekündigt zu werden, dann aber aufgrund der geringeren Bemessungsgrundlage auch einen geringeren Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, bleibt.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 12. Februar 2009 erstmals in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Ing. Norbert Hofer die Abgeordneten Franz Riepl, Dr. Martin Bartenstein, Dietmar Keck, Sigisbert Dolinschek, Mag. Birgit Schatz, Barabara Riener, Ridi Maria Steibl, Karl Öllinger, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Ulrike Königsberger-Ludwig und Ursula Haubner sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Auf Antrag des Abgeordneten Franz Riepl beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit, die Verhandlung über den Initiativantrag zu vertagen.

Die Verhandlungen über den gegenständlichen Initiativantrag wurden am 2. Dezember 2009 wieder aufgenommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Franz Riepl, Sigisbert Dolinschek und Karl Öllinger sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Auf Antrag des Abgeordneten Franz Riepl beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit, die Verhandlung über den Initiativantrag neuerlich zu vertagen.

In seiner Sitzung am 9. November 2010 hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Verhandlung über den gegenständlichen Initiativantrag wieder aufgenommen.

Das Wort ergriffen die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Herbert Kickl, Dr. Martin Bartenstein, Mag. Birgit Schatz, Gerhard Huber, Ulrike Königsberger-Ludwig und Oswald Klikovits sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Werner Amon, MBA gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2010 11 09

                            Werner Amon, MBA                                                             Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau