1/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.10.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Steier und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft

betreffend Gefährdung des Grundwassers im Bereich des

Brunnenfeldes Neufeld (Bgld) durch den geplanten

Schweinemaststall in Zillingdorf (NÖ)

Im niederösterreichischen Zillingdorf ist in einer Entfernung von rund 200
m von der burgenl
ändisch-niederösterreichischen Grenze die Errichtung
eines Schweinemaststalls mit 2200 Mastschweinen und einer
G
üllelagune mit einem Fassungsvolumen von 4500 m3 geplant.

Der Projekt-Standort liegt direkt am Rande der Mitterndorfer Senke, dem
größten Grundwasservorkommen Mitteleuropas und damit in
unmittelbarer N
ähe zu den Brunnenfeldern des Wasserleitungsverbands
Nördliches Burgenland und der Wasserwerke Baden. Die betroffenen
Brunnenfelder sind sowohl f
ür die Region Baden bis inklusive Zillingdorf,
als auch insbesonders für die gesamte Bevölkerung des
Nordburgenlandes von essentieller Bedeutung. Der
Wasserleitungsverband N
ördliches Burgenland und die Badener
Wasserwerke beziehen daraus das Trinkwasser f
ür insgesamt mehr als
120.000 Menschen.

Durch das Vorhaben ergibt sich eine massive Gefährdung des
Grundwasservorkommens im Randbereich der Mitterndorfer Senke,
welche wie bereits erw
ähnt das größte Grundwasservorkommen
Mitteleuropas darstellt und durch eine wasserwirtschaftliche
Rahmenverf
ügung einem besonderen Schutz unterliegt.

Um die Trinkwassergewinnung in Neufeld sowohl in quantitativer, als
auch in qualitativer Hinsicht zu sichern, wurde seitens der
burgenl
ändischen Landesregierung bereits im Jahre 1967, sowie mit
einer Neuverordnung im Jahre 1983 ein Grundwasserschongebiet
ausgewiesen. Der geplante Schweinemaststall liegt nur ca. 200 m von
diesem Grundwasserschongebiet entfernt und befindet sich in der
direkten Anstr
ömrichtung des Grundwassers zu den Brunnenanlagen.

Die geplante Güllelagune soll nach Fertigstellung bis 2 m unter die Geländeoberkante reichen und befindet sich somit im Grundwasserschwankungsbereich, was eine immense Gefährdung des für die Trinkwasserversorgung genutzten Grundwassers (insbesondere aufgrund der geplanten Ausführung mittels Folienabdichtung) mit sich bringt. Zusätzliches Gefährdungspotential ist durch die geplanten Güllekanäle, die Einleitung häuslicher Abwässer, sowie die Errichtung eines Heizöltanks gegeben. Durch die ebenfalls vorgesehene Errichtung eines Brunnens sind auch quantitative Beeinflussungen der genutzten Grundwasservorkommen nicht von vornherein auszuschließen, und es ergeben sich jedenfalls zusätzliche Gefährdungspotentiale für Verunreinigungen durch die geöffnete Grundwasseroberfläche im direkten Bereich der Stallungen.

Weiters sind die Auswirkungen der großen anfallenden Güllemengen völlig ungeklärt. Seitens des Antragsstellers wurde lediglich erwähnt, dass beabsichtigt ist, die Gülle in der Umgebung auszubringen. Durch diese Ausbringung im Zusammenspiel mit einer intensiven Bewirtschaftung, welche mit einer Schweinemast dieser Größenordnung einhergeht, ist mit wesentlichen Stickstoffeinträgen in das Grundwasser zu rechnen, welche eine massive Beeinträchtigung der für die Trinkwasserversorgung genutzten Grundwasserressourcen befürchten lassen.

Dass diese Befürchtung äußerst realistisch ist, zeigt die Tatsache, dass bei einer der Brunnenanlagen in Neufeld bereits Ende der 90er Jahre massiv überhöhte Nitratgehalte (NO3) von bis zu 110 mg/l (der Trinkwassergrenzwert liegt bei 50 mg/l) aufgetreten sind, welche durch intensive landwirtschaftliche Düngung verursacht wurden. Aufgrund der Ausweisung eines erweiterten Schutzgebietes mit dem Verbot von Stickstoffdüngung sind die Werte in den Folgejahren wieder auf ca. 25 mg/l gefallen. Durch die neuen Entwicklungen der industriellen Landbewirtschaftung im Zusammenhang mit Schweinemasthaltung wird ein wiederholtes Ansteigen der Nitratgehalte befürchtet.

Welche Auswirkungen intensivlandwirtschaftliche Betriebe mit Schweinemast auf das Grundwasser haben, ist derzeit im Bereich des steirischen Leibnitzer Feldes zu ersehen, wo gerade in der letzten Zeit die qualitativen Beeinträchtigungen des Grundwassers mit massiven Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung wieder stark zugenommen haben.


Zusätzlich ergibt sich das Problem, dass sich in der südlich (grundwasserstromaufwärts) gelegenen Gemeinde Zillingdorf ein weiterer Schweinemaststall mit ca. 2400 Schweinen in Bau befindet, und dem Vernehmen nach ein weiterer Schweinemaststall mit ca. 2200 Schweinen geplant ist. Weiters wurde erst vor kurzem eine Biogasanlage in diesem Bereich gebaut, wodurch ebenfalls ein erheblicher Anfall an Stickstoff zu erwarten ist. Diese genannten Vorhaben befinden sich alle im Grundwasserzustrombereich zu den Brunnenanlagen des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland sowie der Stadtgemeinde Baden, und sind somit kumulativ zu betrachten. Das Gefährdungspotential wird durch diese zusätzlichen Anlagen noch wesentlich erhöht.

Neben der Gefährdung des Grundwassers wurde von den betroffenen Gemeinden auch auf die Gefahr einer intensiven Beeinträchtigung der Umwelt aufgrund von Immissionen (Geruch, Feinstaubbelastung - das Gebiet ist auf niederösterreichischer Seite als
Feinstaubbelastungssanierungsgebiet ausgewiesen) hingewiesen.
Bei der geplanten offenen Güllelagerung finden hohe Emissionen von
Ammoniak (NH3) statt, welche die Feinstaubbelastung erh
öhen. Weiters
sind aufgrund der vorherrschenden Windrichtungen starke
Geruchsbel
ästigungen in den Ortsgebieten und bei den touristisch
genutzten Badeseen von Neufeld, Zillingdorf-Bergwerk und Steinbrunn
zu erwarten. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die
in der Steiermark per Landesgesetz vorgesehene Geruchszahl beim
gegenst
ändlichen Projekt um mindestens das 10-fache überschritten
wird!

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
nachstehende

Anfrage:

1.   Dem Vernehmen nach ist geplant, das Projekt Schweinemaststall
Zillingdorf lediglich einer baubeh
ördlichen Bewilligung zu unterziehen, da
die Kapazität des Projekts (2200 Mastschweine) knapp unter der UVP-
Pflicht (Durchf
ührung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist ab 2500
Mastschweinen zwingend vorgeschrieben) angesetzt ist. Nun ist aber ca.
2 km weiter s
üdwestlich des Projektstandorts Zillingdorf in Lichtenwörth
ein weiterer Schweinemastbetrieb mit 2400 Mastschweinen in Bau, und
ein weiterer Maststall mit 2200 Mastschweinen befindet sich in Planung.
W
äre aus Ihrer Sicht aufgrund der räumlichen Nähe, der Lage im
gleichen Grundwasserk
örper, und der kumulativen Wirkung der drei
Projekte ein UPV-Verfahren durchzuf
ühren?


2.       Wenn nein, warum nicht?

3.       Wenn ja, welche Aktivitäten wird Ihr Ressort diesbezüglich setzen?

4.   Im § 34 (1) WRG ist geregelt, dass die Wasserrechtsbehörde zum
Schutze von Wasserversorgungsanlagen gegen Verunreinigung durch
Bescheid besondere Anordnung über die Bewirtschaftung und sonstige
Benutzung von Grundstücken und Gewässern treffen, sowie die
Errichtung bestimmter Anlagen untersagen kann. Bedarf das Projekt
Schweinemaststall Zillingdorf aufgrund wasserwirtschaftlicher und
andere umweltschutzrelevanter Auswirkungen aus Ihrer Sicht einer
wasserrechtlichen Bewilligung?

5.       Wenn nein, warum nicht?

6.   Wenn ja, welche Aktivitäten wird Ihr Ressort diesbezüglich setzen? Ist
in diesem Zusammenhang auch an die Untersagung der Errichtung
derartiger Anlagen gedacht?

7.       Die gegenständlichen Vorhaben (Schweinemastbetriebe) stehen in
krassem Widerspruch zum Grundwasserschutz und den Interessen der
öffentlichen Trinkwasserversorgung, welche ein wesentliches Element
der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung darstellt. Aus diesem Grund ist
das Gebiet für derartige Vorhaben grundsätzlich nicht als Standort
geeignet. Was gedenken Sie zu unternehmen, um derartige Projekte an
v
öllig ungeeigneten Standorten, wo weitreichende negative
Umweltauswirkungen zu erwarten sind, zu verhindern?