10011/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler,
Kolleginnen und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Inneres

betreffend konstruierte Falschbehauptungen gegen den Heeresbeamten Harald Sodnikar

 

Der Heeresbeamte Harald Sodnikar aus Laakirchen, Oberösterreich, hat über seinen Rechtsvertreter am 08.11.2011 und am 21.11.2011 Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachtes gemäß §§ 293, 302 (1) StGB eingebracht, welche folgenden textlichen Inhalt haben:

 

"1) Vorgeschichte:

Mit Strafanzeige vom 20.1.2010 habe ich den Verdacht nach § 302 StGB und anderen Delikten gegen Beamte des BVT sowie eventuell weitere Beamte des Heeresabwehramtes erhoben.

Diese Strafanzeige wird bei der Staatsanwaltschaft Wien mittlerweile gegen Erich Wenighofer, N.N. und anderen Personen zur Aktenzahl 3 St 237/10 f geführt und sind die Ermittlungen bis dato noch nicht abgeschlossen.

Beim Oberlandesgericht München wurde gegen mich ein Strafverfahren wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland geführt. Der Prozess wurde am 14.2.2011 vor dem Oberlandesgericht München eröffnet und waren Verhandlungstage bis zum 17.3.2011 vorgesehen.

Bereits nach wenigen Tagen war im laufenden Verfahren zu erwarten, dass eine Verurteilung unumgänglich ist. Meine Strafverteidiger haben daher ein sogenanntes "Deal-Gespräch" mit dem Richtersenat und der Generalbundesanwaltschaft geführt und wurde dort die Verurteilung und der Strafrahmen vereinbart. Aus diesem Grund konnte der Verhandlungsplan abgekürzt werden und ist für den 1.3.2011 die Urteilsverkündung vorgesehen gewesen.

Tatsächlich ist es dann auch am 1.3.2011 zur Urteilsverkündung gekommen und konnte das Verfahren abgeschlossen werden.

 

 

2) Darstellung der Tat:

Mit Mail vom 25.2.2011, 21.59 Uhr, hat das Bundesministerium für Inneres, Abteilung BMI-II/BVT, vertreten durch die Sachbearbeiterin Sibylle Geissler, Veranlassungen wegen einem möglichen Amoklauf durch meine Person getroffen.

In dieser Mail hat Frau Geissler vom BVT wie folgt ausgeführt:

"Im Zusammenhang mit der vom BVT geführten Amtshandlung und dem aktuell laufenden Gerichtsverfahren in München gegen den österreichischen BH-Angehörigen Sodnikar wurde heute bekannt, dass dieser in BH-Kreisen (Kaserne Hörsching) am 18.2.2011 gesagt haben soll, dass er im Falle einer Verurteilung einige ins Grab mitnehmen will, zumal er dann nicht mehr zu verlieren gehabt habe." Dieses Mail ist an das LVT Oberösterreich übermittelt worden und wurden entsprechende Aufträge zur Abklärung des Sachverhaltes und der Gefährdungslage erteilt.

BI Michael Weißengruber vom LVT war im Journaldienst tätig und wurde sofort nach Einlangen des Mails von Mag. Geissler durch Erich Wenighofer telefonisch kontaktiert und wurde ihm mitgeteilt, er solle rasch einen Haftbefehl und Hausdurchsuchungsbefehl gegen meine Person erwirken. Weißengruber hat gemeint, dass ohne konkrete Anhaltspunkte die Tätigkeit nicht aufgenommen werden könne. Daraufhin wurde kurz später von Wenighofer mitgeteilt, dass der Hinweis auf den angeblichen Amoklauf von einem Arbeitskollegen kommen soll und es sich um Herrn Felix M. handle. Da M. nicht mehr in der Kaserne aufhältig war, wurde dieser vom LVT Burgenland an seiner Heimatadresse ausgeforscht und sofort einvernommen.

M. hat in seiner Niederschrift am 25.2.2011 eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass ich die mir vorgeworfenen Aussagen nicht getätigt habe.

Meine ausgewiesene Vertreterin hat in weiterer Folge auch beim BVT angefragt, wodurch Frau Geissler bzw. dem BVT bekannt wurde, dass ich die oben angeführten Behauptungen in BH-Kreisen getätigt haben soll.

Daraufhin wurde vom BVT die Auskunft erteilt, dass laut Mitteilung der Ermittlungsabteilung des BVT der Hinweis von einer anonymen Person stamme, die ihre Wahrnehmung in mündlicher Form verbreitet habe, wodurch sie schlussendlich der Sicherheitsbehörde bekannt wurde. Die Sicherheitsbehörden seien daraufhin im Rahmen des gesetzlichen Auftrages tätig geworden. Weitergehende Auskünfte könnten aufgrund der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit und aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilt werden.

Wäre ich nunmehr am Wochenende des 25.2.2011 bzw. den darauffolgenden Tagen im Zuge einer Amtshandlung von der Polizei angehalten oder verhaftet worden, hätte ich an den letzten beiden Verhandlungstagen vor dem Oberlandesgericht in München am 28.2. und 1.3.2011 nicht erscheinen können und hätte daher auch dann meine Vereinbarung aus dem "Deal-Gespräch" keine Gültigkeit mehr gehabt und wäre die Folge davon gewesen, dass ich eine höhere Strafe oder sogar eine unbedingte Haftstraße  zu erwarten gehabt hätte. Eine Freiheitsstrafe über einem Jahr hätte dann auch dienstrechtlich schwere Konsequenzen für mich gehabt, weil damit zwingend der Verlust meines Amtes beim Bundesheer verbunden gewesen wäre.

In weiterer Folge hat Herr Ing. Felix M., welcher vom LVT Burgenland als Zeuge einvernommen wurde, einen anonymen Brief erhalten, wonach angeblich der BH-Angehörige Hospodar der Verräter sein solle.

Nach den mir vorliegenden Informationen hat Herr Ing. Felix M. mittlerweile ebenfalls Anzeige gegen UT erstattet.

Besonders bedenklich erscheint, dass von Seiten des BVT nicht offen gelegt wird, von wem der Sicherheitsbehörde bekannt wurde, dass eine angeblich anonyme Person die Hinweise über meine oben angeführten Aussagen in mündlicher Form verbreitet habe.

Informativ wird mitgeteilt, dass Frau Sibylle Geissler vom BVT in jener Abteilung tätig ist, in welcher auch Beamte tätig sind, die ich seinerzeit am 20.1.2010 wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauches angezeigt habe und gegen welche seitens der Staatsanwaltschaft Wien zu 3 St 237/10 f (Erich Wenighofer, u.a.) Ermittlungen geführt werden.


Am 11.7.2011 habe ich bei der Staatsanwaltschaft Linz Strafanzeige gegen UT wegen des Verdachts nach § 297 StGB erhoben und wurde diese zur Aktenzahl 46 BAZ 636/11 m geführt. In weiterer Folge wurde die Strafanzeige allerdings zur weiteren Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft Wien abgetreten, wo der Akt zu 402 UT 1260/11 g geführt wird.

Nunmehr liegen weitere Informationen vor, aus denen sich für mich eindeutig der Verdacht des Amtsmissbrauches durch den Beamten des BVT, Herrn Erich Wenighofer, ergibt.

Diesbezüglich bringe ich der Staatsanwaltschaft Wien folgenden weiteren Sachverhalt zur Kenntnis:

Wenighofer und das BVT wussten ganz genau, dass beim Strafverfahren in Deutschland die Generalbundesanwaltschaft in meinem Prozess eine Haftstrafe von 15 Monaten gefordert hatte. Wenighofer und seine Kollegen haben in der zweiten Verhandlungswoche ihre Zeugenaussagen in Deutschland getätigt und haben dabei auch mitbekommen, dass in der zweiten Verhandlungswoche die Generalbundesanwaltschaft bestätigt hat, dass kein Einspruch bzw. kein Rechtsmittel gegen meine Verurteilung erhoben werden würde, wenn ich vom Senat nur zu einer Haftstrafe von 12 Monaten verurteilt werden würde. Nach dem Beamtendienstrecht hätte eine Verurteilung zu einer mehr als 12-monatigen Haftstrafe zu meinem Amts- und Pensionsverlust geführt.

Den Beamten des BVT und Wenighofer war daher bekannt, dass es für meinem Dienstgeber (Republik Österreich), schwierig werden würde, mich zu entlassen, wenn es nur bei 12 Monaten Haftstrafe bleiben würde.

Wie bereits oben ausgeführt, wäre es ein Bruch des "Dealgespräches" zwischen Gericht, meinen Verteidigern und der Generalbundesanwaltschaft gewesen, wenn ich nicht zu den letzten beiden Verhandlungstagen und zur Urteilsverkündung erschienen wäre und wäre jedenfalls davon auszugehen, dass dann eine weitaus höhere Haftstrafe gegen mich verhängt worden wäre.

Es besteht daher der dringende Verdacht, dass Erich Wenighofer unter Missbrauch seiner Amtsgewalt als Beamter des BVT versucht hat, durch verleumderische Verbreitung von unwahren Sachverhalten, mich in meinen Rechten zu schädigen und eine Verhaftung durch Beamte des BVT/LVT herbeizuführen.

Diesbezüglich ist festzuhalten, dass der Leiter des BVT, Mag. Peter Gridling, mit dem Leiter des LVT/OÖ, Mag. Tischlinger, telefonisch Kontakt aufgenommen hat und ihm den Sachverhalt mit dem "angeblich geplanten Amoklauf" mitgeteilt hat.

Am 25.2.2011 hatte Bez.Insp. Michael Weißengruber Journaldienst und wurde dieser vom Leiter LVT/OÖ Mag. Tischlinger aufmerksam gemacht, dass noch an diesem Tag möglicherweise etwas vom BVT betreffend meine Person übermittelt werde und Amtshandlungen mit Vorsicht zu tätigen sein werden.

Tatsächlich kam dann am 25.2.2011 die Mail von Mag. Sibylle Geissler des BVT mit entsprechenden Aufträgen zur Abklärung des Sachverhaltes und der Gefährdungslage.

Sofort danach hat Erich Wenighofer telefonisch Bez.Insp. Weißengruber vom LVT/OÖ kontaktiert und ihn darauf aufmerksam gemacht, dass gegen meine Person ein Haftbefehl und Hausdurchsuchungsbefehl erwirkt werden solle und die Angelegenheit rasch durchgezogen werden solle. Wenighofer erklärte dem LVT-Beamten den Tathergang und versuchte Druck auf denselben auszuüben.

Weißengruber bestand allerdings darauf, dass er den Namen des Quelleninformanten benötigen würde, um bei der Staatsanwaltschaft überhaupt jemanden zu finden, der einen Haftbefehl und Hausdurchsuchungsbefehl beantragen würde. Wenighofer meinte, dass er den Informanten nicht preisgeben dürfe und er sich noch beim BVT die diesbezügliche Freigabe holen müsse bzw. mit seiner Dienststelle Rücksprache zu halten hätte.

In weiterer Folge hat Wenighofer wiederum den LVT/OÖ-Beamten Weißengruber, der an diesem Tag Journaldienst hatte, telefonisch kontaktiert und ihm mitgeteilt, dass er eigentlich nicht darüber sprechen dürfe, jedoch der Hinweisgeber ein gewisser Ing. Felix M. sei.

Weißengruber hat dann den angeblichen Hinweisgeber Ing. Felix M. in seiner Heimatstadt im Burgenland ausfindig machen können und hat das LVT/Burgenland die Einvernahme des Ing. M. durchgeführt.

Diese hat ergeben, dass Ing. M. nicht der Hinweisgeber gewesen ist, sondern lediglich mein Gesprächspartner, zumal er ebenfalls beim Bundesheer in Hörsching tätig ist.

Am 26.2.2011 hat der BVT-Beamte Erich Wenighofer neuerlich Bez.Insp. Weißengruber telefonisch kontaktiert und sich darüber beklagt, weshalb die ganze Sache nicht ans Ziel gelangt wäre und wurde Weißengruber von Wenighofer nochmals darüber aufgeklärt, wie gefährlich die Person Sodnikar sei.

Mit Schreiben vom 12.9.2011 hat meine ausgewiesene Vertreterin zur Erhebung des Sachverhaltes Fragen an das LVT/OÖ herangetragen. Eine Fragenbeantwortung ist nicht erfolgt und hat das BVT die Sache sofort an sich gezogen und wurde in weiterer Folge meiner ausgewiesenen Vertreterin mitgeteilt, dass das übermittelte Schreiben vom 12.9.2011 mittlerweile an das BAK weitergeleitet wurde.

Im Hinblick auf den Umstand, dass ich bereits am 20.1.2010 eine Strafanzeige nach § 302 StGB und anderen Delikten gegen Beamte des BVT, etc. bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht habe und diese mittlerweile gegen Erich Wenighofer, N.N. und andere Personen zur Aktenzahl 3 St 237/10 f geführt wird, ist nicht ausgeschlossen, dass Erich Wenighofer und allenfalls weitere Beamte des BVT durch verleumderische Verbreitung von unwahren Sachverhalten versucht haben, mich in meinen Rechten zu schädigen und eine Verhaftung durch Beamte des BVT/LVT herbeizuführen. Der angeführte Sachverhalt wurde vermutlich von Wenighofer eingeleitet, in der Absicht, sich für die oben angeführte Strafanzeige vom 10.1.2010 zu rächen und allenfalls doch noch einen Ermittlungserfolg herbeizuführen. Der angeführte Sachverhalt war falsch und sollte der Staatsanwaltschaft gegenüber einen "strafrechtlich relevanten Sachverhalt" vortäuschen. Dieser Sachverhalt wurde vom Beamten des BVT Erich Wenighofer vermutlich eingeleitet, für den Befangenheit besteht und wurde, nachdem das LVT/OÖ nicht umgehend reagiert hat, nochmals von Wenighofer beim Beamten Bez.Insp. Weißengruber des LVT/OÖ urgiert.

Allenfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Beamte des BVT, nämlich Min.Rat Sibylle Geissler und Mag. Peter Gridling Kenntnis von den Handlungen des Erich Wenighofer hatten und somit beteiligt waren."

 

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen vor dem Hintergrund der oben ausgeführten Strafanzeigen an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Ist Ihnen der oben geschilderte Sachverhalt bekannt? Wenn ja, seit wann?
  2. Haben Sie in Ihrem Ministerium interne Untersuchungen wegen der in den obigen Strafanzeigen geschilderten Vorgänge veranlasst und welches Ergebnis erbrachten diese Untersuchungen?
  3. Haben Ihre Untersuchungen ergeben, dass der dem Heeresmitarbeiter Harald Sodnikar unterstellte "geplante Amoklauf" vom BVT, anderen Dienststellen Ihres Ministeriums oder anderen Ministerien oder von Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung konstruiert wurde, wie dies aufgrund der Vorgänge naheliegt?
  4. Welche Rolle spielte in dieser schlechten intriganten Komödie der BVT-Beamte Erich Wenighofer?
  5. Welche Rolle spielten die anderen in der obigen Strafanzeige genannten Ressortangehörigen Ihres Ministeriums in dieser schlechten Schmierenkomödie zu Lasten des Heeresbeamten Sodnikar?
  6. Welche engen Kontakte gibt es zwischen Angehörigen Ihres Ressorts und dem oben genannten Heeresoberst N.N., welcher zwischenzeitlich als sogenannter "Sicherheitsberater" des Landeshauptmannes von Burgenland aus der Schusslinie im Verteidigungsministerium genommen wurde?
  7. Welche disziplinären Maßnahmen werden Sie vor dem Hintergrund des oben detailliert ausgeführten Sachverhaltes in Ihrem Ressort veranlassen?