10057/J XXIV. GP
Eingelangt am
06.12.2011
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Anfrage
des Abgeordneten Kräuter
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend "Kraftwerksprojekte" in der Steiermark
Ein Konsortium (ENWA GmbH & Co
KG, Comunia Diözese
Graz-Sekau, Stadtwerke
Judenburg und Energie Steiermark) plant inmitten eines Natura 2000-Gebietes ein
Wasserkraftwerk an der Mur im obersteirischen St. Michael. Unverholen wird
zugegeben,
dass zwar derzeit mit 9,2 Megawatt eine
Umweltverträglichkeitsprüfung umgangen wird, eine
spätere Vergrößerung des Projektes aber "sehr
wahrscheinlich sei" (steiermark.orf.at,
2.12.2011).
Mitten in Graz wird seitens der
Energie Steiermark unter Berufung auf ein selbst bestelltes
und finanziertes (!) Gefälligkeitsgutachten
an einem Kraftwerksprojekt festgehalten, obwohl
die Fachabteilung 13A
des Landes Steiermark sowohl gewässerökologisch als auch für den
Fachbereich Grundwasser das Projekt eindeutig negativ beurteilt.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an den Umweltminister nachstehende
ANFRAGE
1. Ist ein
Kraftwerksbau aus Sicht des Umweltministeriums inmitten eines Natura 2000
Gebietes vorstellbar?
2.
Ist Ihnen bekannt, dass dieses Gebiet an der Mur in St Michael die
weltweit größte
Population des
seltenen Huchens (Fisch des Jahres in Österreich) schützt?
3.
Welche Maßnahmen und Vorschriften werden derzeit seitens
der EU zur Rettung des
massiv vom Aussterben
bedrohten Huchens vorgegeben?
4.
Wie beurteilen Sie nach Studium der negativen Stellungnahme der
Fachabteilung 13A des
Landes
Steiermark (GZ.: FA19A 72Au1-2010/4) die Grundwassersituation in Graz, falls
das
Kraftwerksprojekt
Puntigam realisiert werden sollte?
5.
Halten Sie die negativen gewässerökologischen Folgen eines
Kraftwerkes Puntigam für
vertretbar?
6.
Sind Sie bereit, eine Prüfung des Projektes durch den
Rechnungshof zu unterstützen, zumal
neben den fehlenden ökologischen Voraussetzungen auch ökonomische Rahmenbedingungen
stark anzuzweifeln
sind?