10138/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.12.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesministerin für Inneres

betreffend Speicherung personenbezogener Daten durch die Sicherheitsbehörden  gem. § 53 SPG

BEGRÜNDUNG

 

§ 53 Sicherheitspolizeigesetz regelt die Zulässigkeit der Ermittlung und Weiterverarbeitung personenbezogener Daten durch die Sicherheitsbehörden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Die Daten wie vieler Personen waren in Zusammenhang mit der Erfüllung einer ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht (§ 19) zum Stichtag 1.12.2011 gem. § 53 (1) SPG durch die österreichischen Sicherheitsbehörden gespeichert?

2.    Die Daten wie vieler Personen waren in Zusammenhang mit der Abwehr krimineller Verbindungen (§§ 16 Abs. 1 Z 2 und 21) zum Stichtag 1.12.2011 gem. § 53 (2) SPG durch die österreichischen Sicherheitsbehörden gespeichert?

3.    Die Daten wie vieler Personen waren in Zusammenhang mit der erweiterten Gefahrenerforschung (§ 21 Abs. 3) zum Stichtag 1.12.2011 gem. § 53 (2a) SPG durch die österreichischen Sicherheitsbehörden gespeichert?

4.    Die Daten wie vieler Personen waren in Zusammenhang mit der Abwehr gefährlicher Angriffe (§§ 16 Abs. 2 und 3 sowie 21 Abs. 2), einschließlich der im Rahmen der Gefahrenabwehr notwendigen Gefahrenerforschung (§ 16 Abs. 4 und § 28) zum Stichtag 1.12.2011 gem. § 53 (3) SPG durch die österreichischen Sicherheitsbehörden gespeichert?


5.    Die Daten wie vieler Personen waren in Zusammenhang mit der Vorbeugung wahrscheinlicher gefährlicher Angriffe gegen Leben, Gesundheit, Sittlichkeit, Freiheit, Vermögen oder Umwelt (§ 22 Abs. 2 und 3) oder für die Vorbeugung gefährlicher Angriffe mittels Kriminalitätsanalyse, wenn nach der Art des Angriffes eine wiederholte Begehung wahrscheinlich ist zum Stichtag 1.12.2011 gem. § 53 (4) SPG durch die österreichischen Sicherheitsbehörden gespeichert?

6.    Die Daten wie vieler Personen waren um bei einem bestimmten Ereignis die öffentliche Ordnung aufrechterhalten zu können zum Stichtag 1.12.2011 gem. § 53 (6) SPG durch die österreichischen Sicherheitsbehörden gespeichert?