10246/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.01.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Druck, Drohungen, Nötigungen oder Tätlichkeiten gegenüber RechtsvertreterInnen (Rechtsanwälte) und deren MitarbeiterInnen“

 

Mit der AB 8234/XXIV.GP vom 27.06.2011 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.

 

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2011 zu erhalten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

 

1.      Wie viele Vorfälle, wo Rechtsanwälte oder deren MitarbeiterInnen unter Druck gesetzt, genötigt, bedroht oder verletzt wurden, sind dem Ressort bzw. den Gerichten oder den Staatsanwaltschaften) im Jahr 2011 bekannt geworden (Aufschlüsselung auf LG-Sprengel und/oder Staatsanwaltschaften)?

 

2.      Welche Maßnahmen wurden bei Bekanntwerden derartiger Vorfälle seitens des Ressorts bzw. den Justizbehörden jeweils ergriffen (Aufschlüsselung der Maßnahmen auf LG-Sprengel und/oder Staatsanwaltschaften)?


3.      Welche Maßnahmen müssen aus Sicht des Ressorts in diesen Fällen von der zuständigen Rechtsanwaltskammer ergriffen werden?
Gibt es eine Meldepflicht?

 

4.       Wie viele Rechtsanwälte haben nach Vermutung oder Kenntnis des Ressorts in diesen Jahren aufgrund von Drohungen etc. Vertretungsaufträge zurückgelegt (Aufschlüsselung auf LG-Sprengel und Staatsanwaltschaften)?

 

5.      Wie viele Rechtsanwälte wurden in diesen Jahren direkt im Rahmen einer gerichtlichen Verhandlung bedroht (Aufschlüsselung auf LG-Sprengel und Staatsanwaltschaften)?

 

6.      In wie vielen Fällen wurden Rechtsanwälte (oder deren MitarbeiterInnen) im Rahmen der Rechtsvertretung unter Druck gesetzt, genötigt, bedroht oder verletzt (Aufschlüsselung auf Landesgerichte und Staatsanwaltschaften)?

 

7.      Wie viele Strafanzeigen wurden im Jahr 2011 wegen Drohungen etc. gegenüber Rechtsanwälten oder deren MitarbeiterInnen erstattet (Aufschlüsselung auf LG-Sprengel und Staatsanwaltschaften)?

 

8.      Wie wurden diese Strafanzeigen bei Gericht jeweils erledigt (Aufschlüsselung auf LG-Sprengel und Staatsanwaltschaften)?

 

9.       Halten Sie die geltenden Strafbestimmungen im StGB und in der StPO für ausreichend, um gegen die Personen strafrechtlich vorgehen zu können, die Rechtsanwälte oder deren MitarbeiterInnen unter Druck setzen, bedrohen oder nötigen?

 

10.  Welchen Schutz bietet die österreichische Rechtsordnung Rechtsanwälten und deren MitarbeiterInnen, die im Rahmen einer Rechtsvertretung von ihren Klienten oder dritten Personen unter Druck gesetzt, genötigt oder bedroht werden?