10302/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.01.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossinnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Anzeigen bzw. Strafverfahren nach § 222 StGB (Tierquälerei) im Jahr 2011“

 

Mit der AB 7555/XXIV.GP vom 7.04.2011 wurden die Fragen des Abg. Mag. Maier und GenossInnen beantwortet.

 

Aus systematischen Gründen werden die ähnlichen Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2009 und 2010 zu erhalten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

 

1.      Zu wie vielen Strafanzeigen nach § 222 StGB (u.a. Delikte) kam es durch die Bundespolizei (Sicherheitsbehörden), Private, Interessenvertretungen oder zuständigen Behörden (z.B. Veterinärverwaltung) im Jahr 2011 (Aufschlüsselung auf Gerichte bzw. StA)?

 

2.      Wie teilen sich diese Strafanzeigen auf?
Wie viele dieser Strafanzeigen nach § 222 StGB u.a.
wurden gegen Private, Gewerbetreibende, Bauern oder Tiertransporteure erstattet (Aufschlüsselung nach diesen Gruppen und auf Gerichte)?

 

3.      Zu wie vielen Strafverfahren kam es im Jahr 2011 nach § 222 StGB u.a. (Aufschlüsselung auf Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte)?
Wie viele Personen waren davon betroffen?

 

4.      Wie viele Strafanzeigen wurden in diesem Jahr jeweils zurückgelegt (Aufschlüsselung auf Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte)?

 

5.      Wie viele dieser Verfahren wurden in diesem Jahr eingestellt (Aufschlüsselung auf Staatsanwaltschaften Jahre, bzw. Gerichte)?

 

6.      In wie vielen Fällen kam es zu einer diversionellen Erledigung (Aufschlüsselung auf Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte)?

 

7.      Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen nach § 222 StGB (u.a. Delikte) kam es im Jahr 2011?
Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (jeweils Aufschlüsselung auf Gerichte)?

 

8.      In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2011 in diesem Zusammenhang TierschützerInnen gerichtlich angezeigt (z.B. wegen Besitzstörung, Sachbeschädigung, Nötigung)?

 

9.      Wie teilen sich diese Strafanzeigen auf?
Wie viele dieser Strafanzeigen wurden von der Bundespolizei, Sicherheitsbehörden, Privaten, Gewerbetreibenden, Bauern oder Tiertransporteuren erstattet (Aufschlüsselung nach diesen Gruppen auf Gerichte)?

 

10.  In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2011 in diesem Zusammenhang gegen TierschützerInnen gerichtlich ermittelt?
Wie viele Personen waren davon betroffen (Aufschlüsselung auf Gerichte)?

 

11.  In wie vielen Fällen kam es in diesem Jahr zur Verhängung der U-Haft?
Was waren jeweils die Haftgründe (Aufschlüsselung auf Gerichte)?

 

12.  Wie viele diesbezügliche Strafverfahren gegen TierschützerInnen gab es im Jahr 2011 (Aufschlüsslung auf Gerichte)?


 

13.  Wie viele Strafanzeigen wurden in diesem Jahr jeweils zurückgelegt (Aufschlüsselung auf Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte)?

 

14.  Wie viele dieser Verfahren wurden in diesem Jahr eingestellt (Aufschlüsselung auf Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte)?

 

15.  In wie vielen Fällen kam es zu einer diversionellen Erledigung (Aufschlüsselung auf Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte)?

 

16.  Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen von TierschützerInnen kam es im Jahr 2011?
Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (Aufschlüsselung auf Gerichte)?