10334/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Winter

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Subventionen an die katholische Kirche

 

 

Der Vorschlag des Präsidenten des Obmanns des oberösterreichischen Bauernbundes, Maximilian Hiegelsberer, einen Kultusbeitrag einzuführen, erinnert an modernen Ablasshandel. Mit den Prinzipien eines säkularen Staates lässt sich die Einführung eines Zwangsbeitrages in Form einer „Kultussteuer“ bzw. „Kultussteuer“ – welcher Form auch immer - nicht vereinbaren. Diese neue Steuer impliziert, dass Personen die aus der katholischen Kirche austreten, diesen Schritt nicht aus Gründen ihrer Überzeugung setzen, sondern lediglich um die Kirchensteuer zu sparen.

 

Diese Annahme Hiegelsbergers ist falsch. Austrittswellen lassen einen zeitlichen Zusammenhang mit diversen Skandalen innerhalb der katholischen Kirche erkennen.

Die politisch weit Links angesiedelte Positionierung – etwa der Caritas und ihres Präsidenten Franz Küberl, oder die Aussagen eines Kardinals Christoph Schönborn – sind für viele Österreicher ein Austrittsgrund. Zwangsbeiträge im Stil der ORF-Gebühren einzuführen käme einer religiösen Entmündigung der Bürger gleich.

 

Die Rechtfertigung, jeder Bürger käme in den Genuss des kulturellen Wertes sakraler Bauten, mag oberflächlich gerechtfertigt sein. Einer eingehenderen Überprüfung hält der Ansatz nicht stand. 52 Prozent des aus Steuergeldern lukrierten Geldes für Denkmalschutz fließen in die Sanierung sakraler Bauten. Eine doppelte Subventionierung wäre nicht nur intransparent, sondern aus den oben geschilderten Gründen auch politisch wie moralisch unzulässig.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie hoch war das aus der Kirchensteuer lukrierte Steueraufkommen jeweils in den letzten zehn Jahren?

2.    Wie hoch waren die Erträge aus der Grundsteuer auf Liegenschaften, deren Eigner die katholische Kirche ist, jeweils in den letzten zehn Jahren?

3.    Welches finanzielle Volumen umfassten Subventionen bzw. sonstige – auch indirekte - Förderungen und Begünstigungen an katholische Privatschulen in Österreich jeweils in den letzten zehn Jahren?

4.    Welches finanzielle Volumen umfassten Subventionen bzw. sonstige – auch indirekte - Förderungen und Begünstigungen an katholische Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht in Österreich jeweils in den letzten zehn Jahren?

5.    Wie hoch waren die Erträge aus der Einkommenssteuer auf die Bezüge von Priestern, Bischöfen und anderen Geistlichen jeweils in den letzten zehn Jahren?

6.    Wie hoch waren die Erträge aus der Kapitaleinkommenssteuer, die aus finanziellem Vermögen der katholischen Kirche resultieren jeweils in den letzten zehn Jahren?

7.    Wie hoch war das Steuervolumen, das katholische Privatbanken an die Republik Österreich abführen, jeweils in den letzten zehn Jahren?

8.    Ist bekannt, ob die Kirche mit den Erträgen aus der Kirchensteuer spekulative Geschäfte tätigt?

9.    Wenn ja, in welchem finanziellen Umfang?

10. Wenn ja, konnte die Finanzmarktaufsicht in der Vergangenheit Ungereimtheiten feststellen?

11. Wenn ja, kam es zu Ermittlungen und zu welchen Erkenntnissen führten diese?

12. Wenn nein, weshalb wird nicht auf besonders sensiblen und moralisch Umgang mit den Erträgen aus der Kirchensteuer geachtet?

13. Ist dem BMF bekannt, an welchen Rechtspersönlichkeiten die katholische Kirche Anteile hält?

14. Wenn ja, an welchen (Name und Firmenbuchnummer) und in welchem Umfang jeweils?

15. Wenn nein, weshalb wurde dieser Umstand bisher außer Acht gelassen?

16. Konnte festgestellt werden, inwieweit katholische Würdenträger ihre Pflichten, die ihnen als Organe in Gesellschaften unterschiedlicher Rechtspersönlichkeiten zukamen, verletzt haben?

17. Wenn ja, in wie vielen Fällen, in welcher Rolle und welchem Zusammenhang?

18. Wenn ja, auf welches finanzielle Volumen kann der daraus entstandene Schaden beziffert werden?