10359/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.01.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Oswald Klikovits
Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Probleme mit der Abwicklung der Volksgruppenförderung
Von den in Österreich
beheimateten Volksgruppen nach dem Volksgruppengesetz werden
immer wieder Probleme bei der Abwicklung der Volksgruppenförderung
durch das
Bundeskanzleramt berichtet.
Gem. § 10 Abs. 2
Volksgruppengesetz hat jeder Volksgruppenbeirat „... dem
Bundeskanzler
spätestens zum
15. März jeden Jahres ... Vorschläge für die
Verwendung der für dieses
Kalenderjahr im Bundesfinanzgesetz vorgesehenen Förderungsmittel
zu erstatten”. Die
Entscheidung über die Förderung bzw.
die Auszahlung, welche seit einigen Jahren in
Teilbeträgen erfolgt, erfolgt allerdings immer später, sodass
bis zur Jahresmitte kein
Förderungswerber
genau weiß, welche der eingereichten Projekte überhaupt und
in
welchem Umfang gefördert werden.
Den
Anfragestellern sind daher immer wieder Klagen von verschiedenen
Volksgruppenorganisationen über die schleppende Abwicklung der
Volksgruppenförderung
im Bundeskanzleramt zugetragen worden, weil vielfach die Entscheidung über die
Projekte
entweder erst zu
Mitte des Jahres oder teilweise sogar noch später getroffen wurden. Viele
Vereine, die das ganze Jahr hindurch
Aktivitäten setzen (Kurse, Seminare, Vorträge,
Publikationen, Sprach-, Musik- und Tanzunterricht etc), arbeiten daher bis zur
Jahresmitte in
der Hoffnung, dass für die tatsächlich
realisierten Projekte auch die beantragte Förderung
gewährt wird (= dass die vom Verein getroffene
Prioritätensetzung mit jener des BKA
konform geht). In der Vergangenheit wurden
immer wieder Kredite aufgenommen, damit
gewisse Vorhaben überhaupt fristgerecht verwirklicht
werden können, wobei die für die
Vorfinanzierung notwendigen Zinsen wiederum nicht mehr über die Förderungen
abgerechnet werden konnten.
Immer wieder kommt es bei
bewilligten Projekten zu Kostenüber-
und bisweilen auch -
unterschreitungen, oft können Projekte
nicht genau in der (ein Jahr zuvor beantragten) Form
realisiert werden. Während früher „Umschichtungen”
der Mittel möglich waren, führen die
genannten Umstände zu Finanzierungsengpässen
(Projekte müssen abgebrochen oder in
Sparvarianten beendet werden) oder zu Rückzahlungsverpflichtungen.
Hier könnte
abgeholfen werden, wenn die Vereine, die Möglichkeit hätten, die
gewährten Mittel im
Einvernehmen mit dem BKA zwischen den bewilligten Projekten „umzuschichten”.
Darüber hinaus
ist bei den wechselnden Sachbearbeiterinnen im BKA keinerlei Kontinuität
oder
eine gewisse Linie bei der Selektion der eingereichten Vorhaben erkennbar. Was
im
Vorjahr noch bewilligt wurde, kann heuer ohne weiteres stark reduziert oder gänzlich
herausgestrichen werden. Beamte im BKA mit wenig oder gar keinem Einblick in
die
Tätigkeit und
Aktivitäten des jeweiligen Vereines bestimmen, welche der
beantragten
Projekte zur Gänze, zum Teil und zu welchen Bedingungen gefördert werden
und setzen
damit
die Prioritäten hinsichtlich der Verwirklichung der geplanten
Projekte und Aktivitäten
des Vereines.
Nunmehr wurde mit
Schreiben des Bundeskanzleramtes des 22. Dezember 2011 den
Volksgruppenbeiräten mitgeteilt, wie im Jahr 2012 die
Volksgruppenförderung zu beantragen
ist. Doch auch dieses
bringt für die betroffenen Volksgruppen
keinerlei Erleichterung, auch
keine Rechtssicherheit hinsichtlich der Ausbezahlung der Volksgruppenförderung, sondern
führt nur zu
weiteren Erschwernissen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1.
Zu welchen Terminen wurden im Jahr 2011 jeweils die Förderungen für die
Volksgruppe
der Roma ausbezahlt (Projekt und Auszahlungstermin)?
2.
Zu welchen Terminen wurden im Jahr 2011 jeweils die Förderungen für die
tschechische
Volksgruppe ausbezahlt (Projekt und Auszahlungstermin)?
3.
Zu welchen Terminen wurden im Jahr 2011 jeweils die Förderungen für die
slowakische
Volksgruppe ausbezahlt (Projekt und Auszahlungstermin)?
4.
Zu welchen Terminen wurden im Jahr 2011 jeweils die Förderungen für die
kroatische
Volksgruppe ausbezahlt (Projekt und Auszahlungstermin)?
5.
Zu welchen Terminen wurden im Jahr 2011 jeweils die Förderungen für die
ungarische
Volksgruppe ausbezahlt (Projekt und Auszahlungstermin)?
6.
Zu welchen Terminen wurden im Jahr 2011 jeweils die Förderungen für die
slowenische
Volksgruppe
ausbezahlt (Projekt und Auszahlungstermin)?
7.
Aus welchen Gründen erfolgt die Ausbezahlung der Förderungsmittel
teilweise erst sehr
spät im
jeweiligen Kalenderjahr?
8.
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit die zukünftige
Abwicklung der
Volksgruppenförderung im Bundeskanzleramt rascher und für die
betroffenen
Volksgruppen auch kalkulierbarer erfolgt?
9.
Laut Schreiben vom 22. Dezember 2011 unter Punkt 1 lit. k) sollen künftig für die
Förderung der
Publikation von Druckwerken oder anderen Medien technische
Einzelheiten, Verlagsverträge und Verlagskalkulationen vorgelegt
werden, welche
im Detail erst
unmittelbar vor der Realisierung, im Regelfall aber nicht Monate davor
bekannt sind. Warum wird diese Erschwernis für die Förderungswerber
eingeführt, wenn
ohnedies
bei der Abrechnung Rechnungen und Verträge vorzulegen sind?
10.
Laut Schreiben vom 22. Dezember 2011 unter Punkt 1 lit. m) und n)
sollen künftig bei
Veranstaltungen bzw. bei Kursen jeweilsTermin, Ort, Zahl der Teilnehmer etc.
angegeben werden, obwohl diese Details im Regelfall erst unmittelbar vor bzw.
nach der
Realisierung aber nicht Monate im Vorhinein bekannt sind. Warum wird diese
Erschwernis für die Förderungswerber
eingeführt, wenn ohnedies bei der Abrechnung
diese Daten vorzulegen sind?
11.
Warum werden laut Schreiben vom 22. Dezember 2011 unter Punkt 3 lit. a)
Fahrtkosten
sowie
Nächtigungs-
und Verpflegungskosten etc. nicht gefördert?
12.
Laut Schreiben
vom 22. Dezember 2011 unter Punkt 3 lit. a) werden Zinsen nicht
gefördert. Wenn
es aber so ist, dass die gänzliche Auszahlung der Subventionen
erst zur
Jahresmitte oder später erfolgt und somit die Organisationen
ihre Arbeit daher
vorfinanzieren müssen, warum können dann die durch die verspätete Auszahlung der
Förderungen
verursachten Zinsen bei der Abrechnung nicht geltend gemacht werden?
13.
Laut Schreiben vom 22. Dezember 2011 unter Punkt 3 lit. b) können
fallweise
Transportkosten gefördert werden. Nach welchen Kriterien sollen
diese zukünftig
gefördert werden?
14.
Laut Schreiben
vom 22. Dezember 2011 unter Punkt 3 lit. e) und j) werden zwar
Honorare zu volksgruppenspezifischen Themen
bis zu 100 % gefördert,
volksgruppensprachliche Vorträge zu nicht volksgruppenspezifischen
Themen jedoch nur
bis zu 50 %. Warum wird allgemeine Wissensvermittlung in der jeweiligen
Volksgruppensprache
schlechter bewertet als Vorträge
zu volksgruppenspezifischen
Themen?
15.
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit zukünftig „Umschichtungen”
der
Förderungen für andere
Projekte ermöglicht werden?
16.
Werden Sie im Sinne einer bestmöglichen Förderung der österreichischen
Volksgruppen
eine Verbesserung
dieser Richtlinien für die Volksgruppenförderung vornehmen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Punkt werden verbessert?