10359/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.01.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Oswald Klikovits
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Probleme mit der Abwicklung der Volksgruppenförderung

Von den in Österreich beheimateten Volksgruppen nach dem Volksgruppengesetz werden
immer wieder Probleme bei der Abwicklung der Volksgruppenf
örderung durch das
Bundeskanzleramt berichtet.

Gem. § 10 Abs. 2 Volksgruppengesetz hat jeder Volksgruppenbeirat ... dem Bundeskanzler
sp
ätestens zum 15. März jeden Jahres ... Vorschläge für die Verwendung der für dieses
Kalenderjahr im Bundesfinanzgesetz vorgesehenen F
örderungsmittel zu erstatten”. Die
Entscheidung
über die Förderung bzw. die Auszahlung, welche seit einigen Jahren in
Teilbetr
ägen erfolgt, erfolgt allerdings immer später, sodass bis zur Jahresmitte kein
F
örderungswerber genau weiß, welche der eingereichten Projekte überhaupt und in
welchem Umfang gef
ördert werden.

Den Anfragestellern sind daher immer wieder Klagen von verschiedenen
Volksgruppenorganisationen
über die schleppende Abwicklung der Volksgruppenförderung
im Bundeskanzleramt zugetragen worden, weil vielfach die Entscheidung
über die Projekte
entweder erst zu Mitte des Jahres oder teilweise sogar noch später getroffen wurden. Viele
Vereine, die das ganze Jahr hindurch Aktivit
äten setzen (Kurse, Seminare, Vorträge,
Publikationen, Sprach-, Musik- und Tanzunterricht etc), arbeiten daher bis zur Jahresmitte in
der Hoffnung, dass f
ür die tatsächlich realisierten Projekte auch die beantragte Förderung
gewährt wird (= dass die vom Verein getroffene Prioritätensetzung mit jener des BKA
konform geht). In der Vergangenheit wurden immer wieder Kredite aufgenommen, damit
gewisse Vorhaben
überhaupt fristgerecht verwirklicht werden können, wobei die für die
Vorfinanzierung notwendigen Zinsen wiederum nicht mehr
über die Förderungen
abgerechnet werden konnten.

Immer wieder kommt es bei bewilligten Projekten zu Kostenüber- und bisweilen auch -
unterschreitungen, oft k
önnen Projekte nicht genau in der (ein Jahr zuvor beantragten) Form
realisiert werden. W
ährend früher Umschichtungen” der Mittel möglich waren, führen die
genannten Umst
ände zu Finanzierungsengpässen (Projekte müssen abgebrochen oder in
Sparvarianten beendet werden) oder zu R
ückzahlungsverpflichtungen. Hier könnte
abgeholfen werden, wenn die Vereine, die M
öglichkeit hätten, die gewährten Mittel im
Einvernehmen mit dem BKA zwischen den bewilligten Projekten
umzuschichten”.


Darüber hinaus ist bei den wechselnden Sachbearbeiterinnen im BKA keinerlei Kontinuität
oder eine gewisse Linie bei der Selektion der eingereichten Vorhaben erkennbar. Was im
Vorjahr noch bewilligt wurde, kann heuer ohne weiteres stark reduziert oder g
änzlich
herausgestrichen werden. Beamte im BKA mit wenig oder gar keinem Einblick in die
T
ätigkeit und Aktivitäten des jeweiligen Vereines bestimmen, welche der beantragten
Projekte zur G
änze, zum Teil und zu welchen Bedingungen gefördert werden und setzen
damit die Prioritäten hinsichtlich der Verwirklichung der geplanten Projekte und Aktivitäten
des Vereines.

 

Nunmehr wurde mit Schreiben des Bundeskanzleramtes des 22. Dezember 2011 den
Volksgruppenbeir
äten mitgeteilt, wie im Jahr 2012 die Volksgruppenförderung zu beantragen
ist. Doch auch dieses bringt für die betroffenen Volksgruppen keinerlei Erleichterung, auch
keine Rechtssicherheit hinsichtlich der Ausbezahlung der Volksgruppenf
örderung, sondern
f
ührt nur zu weiteren Erschwernissen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.       Zu welchen Terminen wurden im Jahr 2011 jeweils die Förderungen für die Volksgruppe
der Roma ausbezahlt (Projekt und Auszahlungstermin)?

2.       Zu welchen Terminen wurden im Jahr 2011 jeweils die Förderungen für die tschechische
Volksgruppe ausbezahlt (Projekt und Auszahlungstermin)?

3.       Zu welchen Terminen wurden im Jahr 2011 jeweils die Förderungen für die slowakische
Volksgruppe ausbezahlt (Projekt und Auszahlungstermin)?

4.       Zu welchen Terminen wurden im Jahr 2011 jeweils die Förderungen für die kroatische
Volksgruppe ausbezahlt (Projekt und Auszahlungstermin)?

5.       Zu welchen Terminen wurden im Jahr 2011 jeweils die Förderungen für die ungarische
Volksgruppe ausbezahlt (Projekt und Auszahlungstermin)?

6.       Zu welchen Terminen wurden im Jahr 2011 jeweils die Förderungen für die slowenische
Volksgruppe ausbezahlt (Projekt und Auszahlungstermin)?

7.       Aus welchen Gründen erfolgt die Ausbezahlung der Förderungsmittel teilweise erst sehr
sp
ät im jeweiligen Kalenderjahr?

8.       Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit die zukünftige Abwicklung der
Volksgruppenf
örderung im Bundeskanzleramt rascher und für die betroffenen
Volksgruppen auch kalkulierbarer erfolgt?

9.    Laut Schreiben vom 22. Dezember 2011 unter Punkt 1 lit. k) sollen künftig für die
F
örderung der Publikation von Druckwerken oder anderen Medien technische
Einzelheiten, Verlagsvertr
äge und Verlagskalkulationen vorgelegt werden, welche
im Detail erst unmittelbar vor der Realisierung, im Regelfall aber nicht Monate davor
bekannt sind. Warum wird diese Erschwernis f
ür die Förderungswerber eingeführt, wenn
ohnedies bei der Abrechnung Rechnungen und Verträge vorzulegen sind?


10.    Laut Schreiben vom 22. Dezember 2011 unter Punkt 1 lit. m) und n) sollen künftig bei
Veranstaltungen bzw. bei Kursen jeweilsTermin, Ort, Zahl der Teilnehmer etc.
angegeben werden, obwohl diese Details im Regelfall erst unmittelbar vor bzw. nach der
Realisierung aber nicht Monate im Vorhinein bekannt sind. Warum wird diese
Erschwernis f
ür die Förderungswerber eingeführt, wenn ohnedies bei der Abrechnung
diese Daten vorzulegen sind?

11.    Warum werden laut Schreiben vom 22. Dezember 2011 unter Punkt 3 lit. a) Fahrtkosten
sowie Nächtigungs- und Verpflegungskosten etc. nicht gefördert?

12.   Laut Schreiben vom 22. Dezember 2011 unter Punkt 3 lit. a) werden Zinsen nicht
gef
ördert. Wenn es aber so ist, dass die gänzliche Auszahlung der Subventionen erst zur
Jahresmitte oder später erfolgt und somit die Organisationen ihre Arbeit daher
vorfinanzieren m
üssen, warum können dann die durch die verspätete Auszahlung der
F
örderungen verursachten Zinsen bei der Abrechnung nicht geltend gemacht werden?

13.   Laut Schreiben vom 22. Dezember 2011 unter Punkt 3 lit. b) können fallweise
Transportkosten gef
ördert werden. Nach welchen Kriterien sollen diese zukünftig
gef
ördert werden?

14.   Laut Schreiben vom 22. Dezember 2011 unter Punkt 3 lit. e) und j) werden zwar
Honorare zu volksgruppenspezifischen Themen bis zu 100 % gef
ördert,
volksgruppensprachliche Vortr
äge zu nicht volksgruppenspezifischen Themen jedoch nur
bis zu 50 %. Warum wird allgemeine Wissensvermittlung in der jeweiligen
Volksgruppensprache schlechter bewertet als Vorträge zu volksgruppenspezifischen
Themen?

15.   Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit zukünftig Umschichtungen” der
F
örderungen für andere Projekte ermöglicht werden?

16.   Werden Sie im Sinne einer bestmöglichen Förderung der österreichischen Volksgruppen
eine Verbesserung dieser Richtlinien für die Volksgruppenförderung vornehmen?
Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Punkt werden verbessert?