10387/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.01.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

 

betreffend Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler

 

In einer schriftlichen Beantwortung durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf eine mündliche Anfrage an Herrn Bundesminister Michael Spindelegger wurde folgender Sachverhalt übermittelt:

 

„Die Frage der Eröffnung der Möglichkeit für Südtiroler, auch die österreichische Staatsbürgerschaft zu erlangen, wurde von Südtiroler Seite an Österreich herangetragen und wird derzeit innerösterreichisch geprüft. Nach derzeitiger Rechtslage ist der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Südtiroler unter Beibehaltung der italienischen Staatsangehörigkeit und ohne Ansässigkeitserfordernis in Österreich grundsätzlich nicht möglich. 

 

Die Ermöglichung eines derartigen erleichterten Erwerbes würde unter anderem auf Grund der völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und innerstaatlichen Rahmenbedingungen erhebliche Rechtsänderungen erforderlich machen, darunter die Kündigung bzw. Teilkündigung völkerrechtlicher Verträge sowie tiefgreifende Veränderungen des innerstaatlichen Staatsbürgerschaftsrechts. Eine rechtskonforme Umsetzung wäre jedenfalls mit einem Paradigmenwechsel im österreichischen Staatsbürgerschaftsrecht, welches nach geltendem Recht dem Prinzip der  Vermeidung mehrfacher Staatsangehörigkeiten verpflichtet ist, voraussichtlich auch  in Richtung einer allgemeinen Öffnung für Doppelstaatsbürgerschaften, verbunden.

 

In diesem Zusammenhang sollte auch nicht vergessen werden, dass Südtiroler als EU-Bürger in Österreich alle damit verbundenen Rechte genießen und daher bereits heute weitestgehend Österreichern gleichgestellt sind. Das Anliegen wird meist mit dem hohen emotionalen Symbolwert argumentiert. Der praktische Mehrwert der Ermöglichung einer Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler ist jedoch wahrscheinlich gering.  Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der zahlreichen rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten hat auch Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger im außenpolitischen Ausschuss des österreichischen Nationalrats zu besonderer Vorsicht im Umgang mit Grundsätzen des österreichischen Rechts gemahnt.“


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende

 

Anfrage:

 

  1. Wie viele österreichische Staatsbürger, die unter Beibehaltung einer anderen Staatsangehörigkeit und ohne Ansässigkeitserfordernis in Österreich leben, gibt es?

 

  1. In welchen Ländern wird diese Ansässigkeit ausgeübt?

 

  1. Wann wurde diesen Österreichern die Staatsbürgerschaft verliehen?

 

  1. Nach welchen gesetzlichen Grundlagen erfolgte die Verleihung dieser Staatsbürgerschaften?

 

  1. Wie viele Personen wurden in den letzten 12 Jahren in Österreich im Sinne des § 10 Abs. 6 Staatsbürgerschaftsgesetz eingebürgert und welche sind das?

 

  1. Wie viele davon haben eine „doppelte“ Staatsbürgerschaft?

 

  1. Welche Zweit-Staatsbürgerschaften bestehen im Sinne des § 10 Abs. 6 StbG neben der österreichischen?

 

  1. Welche konkreten völkerrechtlichen Bestimmungen bzw. Verträge oder Rechtsbestimmungen müssten geändert oder (teil)-gekündigt werden, um den Weg für die Ladiner und österreichischen Südtiroler zu einer zweiten Staatsbürgerschaft zu ermöglichen?

 

  1. Weshalb wäre diese Änderung seitens der Republik Österreich erforderlich?

 

  1. Welche konkreten verfassungsrechtlichen Bestimmungen bzw. Rechtsbestimmungen müssten geändert werden, um den Weg für die Ladiner und österreichischen Südtiroler zu einer zweiten Staatsbürgerschaft zu ermöglichen?

 

  1. Weshalb wäre diese Änderung seitens der Republik Österreich erforderlich?

 

  1. Welche konkreten innerstaatlichen Rahmenbedingungen bzw. Rechtsbestimmungen müssten geändert werden, um den Weg für die Ladiner und österreichischen Südtiroler zu einer zweiten Staatsbürgerschaft zu ermöglichen?

 

  1. Weshalb wäre diese Änderung seitens der Republik Österreich erforderlich?

 

  1. Welche konkreten tiefgreifenden Veränderungen des innerstaatlichen Staatsbürgerschaftsrechts wären nötig, um den Weg für die Ladiner und österreichischen Südtiroler zu einer zweiten Staatsbürgerschaft zu ermöglichen?

 

  1. Weshalb wäre diese Änderung seitens der Republik Österreich erforderlich?