10409/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.01.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Hermann Krist, Mag. Michael Schickhofer Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Finanzen
Maga Drin Maria Fekter
betreffend Steuerrückstände in der Republik Österreich
Im Zuge der derzeitigen Debatte um die Schuldenbremse und der damit einhergehenden erforderlichen Einsparungsmaßnahmen für die Budgets der kommenden Jahre scheint es dringend angebracht die jeweiligen Steueraufkommen näher zu durchleuchten.
Da derzeit noch nicht bekannt bzw. vereinbart ist, durch welche Maßnahmen die angestrebten Budgetziele erreicht werden sollen, muss vorab festgehalten werden, dass die angestrebte Reduzierung des Defizits und der Staatsschulden nicht nur über Ausgabenkürzungen erfolgen darf, sondern - und das wesentlich - auch einnahmenseitig erfolgen muss.
Daher ist unter anderem ein aktives Vorgehen gegen Steuerhinterziehung sowie das Schließen bestehender Lücken im Steuersystem unabdingbar.
Schenkt man in diesem Zusammenhang diversen Meldungen Glauben, dann liefern die Steuerrückstände in Österreich teils erschreckende Ergebnisse, die mehr als zu hinterfragen sind.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende
ANFRAGE
1. Wie hoch sind die gesamten Steuerrückstände für das Jahr 2011
2. Welcher Betrag entfällt davon auf die Einkommenssteuer ?
3. Wie hoch ist der Anteil der Gesamtsteuerrückstände an Körperschaftssteuern?
4. Wie unterteilen sich die KÖST Rückstände auf die juristischen Personen des privaten Rechts wie AG, GmbH´s, Genossenschaften, Privatstiftungen, Vereine etc.?
5. Wie hoch ist der KÖST Steuerrückstand von Gewerbebetrieben?
6. Welcher Betrag ist im Jahr 2011 an Umsatzsteuer ausständig?
7. Wie hoch ist der Anteil dieser Außenstände, der auf natürliche Personen zurückzuführen ist?
8. Wie hoch sind die Außenstände der USt von Personengesellschaften wie OG, KG ? und
9. wie hoch jene der Kapitalgesellschaften? bzw.
10. jene USt Rückstände der Kleinstunternehmer?
11. Wie hoch sind die Lohnsteuerrückstände im Jahr 2011?
12. Wie hoch ist jener Steuerrückstandsbetrag, der auf Insolvenzverfahren zurückzuführen ist?
13. In wie vielen Fällen hat die zuständige Behörde versucht die offenen Rückstände einzutreiben?
14. Wie viele dieser Versuche waren davon ergebnislos?
15. Worauf sind diese „Fehlversuche" zurückzuführen?
16. Wie hoch ist die Gesamtzahl der einzelnen Steuerschuldner?
17. In wie vielen Fällen davon erfolgte die Vorschreibung eines Säumniszuschlages?
18. Wenn diese Zahl geringer ist als jene der Gesamt Steuerschuldner: Worauf ist diese Differenz zurückzuführen?
19. Auslandsverluste im Rahmen der Gruppenbesteuerung: Ist es rechtlich verpflichtend, in der Körperschaftssteuererklärung eine entsprechende Kennzahl über die Höhe der verrechneten Auslandsverluste auszufüllen?
20. Wenn Frage 19 zu bejahen ist: Wie hoch waren die Steuerausfälle in den Jahren 2006 bis 2011?
21. Wenn Frage 19 mit nein zu beantworten ist: Was wollen Sie unternehmen, um zu gewährleisten damit wir künftig über genaue Daten darüber verfügen, welche Steuerausfälle sich aus der Geltendmachung von Auslandsverlusten im Rahmen der Gruppenbesteuerung ergeben?
22. Mit welchen Mehreinnahmen ist durch diese gesetzlich notwendigen Maßnahme zu rechnen?