10419/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.01.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Tadler,

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Rechnungshofkritik an den Salzburger Festspielen (Festspielfonds)

Auf 176 Seiten stellt der Rechnungshof (RH) in seinem Endbericht dem Salzburger Festspielfonds kein gutes Zeugnis aus. Unzeitgemäße Strukturen, unklare Führungsaufgaben, nicht fit für die Erfordernisse der Zeit; so titelten die Salzburger Nachrichten am 17. Jänner 2012

Wie der stellvertretende Landeshauptmann von Salzburg, Dr. Haslauer, feststellte, finde er die Kritik am Festspielfondsgesetz merkwürdig; Dieses Gesetz bestehe und gelte ja schon seit 1950. Aufgrund dessen, weil ein Gesetz schon seit über 60 Jahre besteht, kann man sehr wohl auch hier Kritik festmachen. Eine Abwägung eines neuen, vielleicht angepassten Gesetzesentwurf scheint mehr als angebracht.

Weiters stellt die Tatsache, dass sich an bestehende Gesetze seitens der Salzburger Festspiele und des Festspielfonds nicht gehalten wurde, den Prüfeinsatz des RH mehr als notwendig dar. Bei der Überprüfung des Festspielfonds wurden vom RH gravierende, ja sogar gegen derzeitig geltende Gesetze verstoßende Mängel festgestellt.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

Anfrage

1.         Wurden von Ihnen oder Ihrem Ressort als Aufsichtsorgan der Salzburger Festspiele Mängel wie sie jetzt der RH feststellte wahrgenommen?

2.      Wenn ja, welche Mängel zu welchem Zeitpunkt?

3.         Sollten Sie als Aufsichtsorgan Mängel festgestellt oder wahrgenommen haben, welche konkreten  Maßnahmen haben Sie oder Ihr Ressort diesbezüglich gesetzt?

4.         Sehen Sie eine Notwendigkeit für eine Novellierung des Salzburger Festspielfondsgesetzes 1950?

5.         Worin besteht für Sie und Ihr Ressort Handlungsbedarf aufgrund der Mängelliste des RH?

 

6.      Wurde von Ihrem Ministerium eine Novellierung des Salzburger Festspielfondsgesetzes 1950 aufgrund der Mängelliste des RH angedacht? Wenn nein, warum nicht?

7.      Wenn ja, wann ist diesbezüglich mit einem Ergebnis zu rechnen?

8.      Welche Überprüfungs- , Eingriffs- und Bestimmungsmöglichkeiten haben Sie oder Ihre Mitarbeiter in der Funktion eines Delegierten und eines Kuratoriumsmitgliedes? (Bitte um genau Auflistung in eventu die gesetzlichen Grundlagen dafür)

9.      Das Kuratorium des Festspielfonds ist das Aufsichtsorgan desselben und setzt sich aus Vertretern von Institutionen zusammen, welche zugleich Subventionsgeber sind. Ist Ihrer Meinung nach hier Handlungsbedarf gegeben (Corporate Governance Kodex)?

 

10.                         Wenn nein, warum nicht?

11.                         Wie hoch sind die jährlichen Subventionen seitens der Bundesregierung für den Festspielfonds/Festspiele?

12.                         Gibt es im  Festspielfondsgesetz die Möglichkeit ein internes Kontrollsystem (IKS) zu installieren, um damit zB das Vergabewesen zu überprüfen?