10499/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.02.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Demokratiebewusstsein in der Sozialistischen Jugend

 

Mitglieder der Sozialistischen Jugend werden hinsichtlich ihrer teilweise linksextremen Ideologie immer wieder auffällig. Die Grenzen zwischen begrüßenswertem demokratiepolitischem Engagement und radikaler Agitation gestalten sich oftmals fließend. Die SJ beteiligt sich an Demonstrationen und Veranstaltungen mit kommunistischen und prononciert linken Gruppierungen und Extremisten. Die Aktivitäten dieser Organisationen selbst und ihrer Einzelmitglieder bewegen sich oftmals am Rande der Grenze zur Legalität oder gar jenseits davon. Solidarität mit Palästinensern oftmals geht Hand in Hand mit Feindlichkeit gegenüber dem Staat Israel und Antisemitismus. In welchem Ausmaß diese ideologischen Verirrungen grassieren zeigt der Umstand, dass die GRAS sich öffentlichkeitswirksam von der Aktionsgruppe gegen den WKR-Ball losgesagt hat.

§ 4 (1) des Bundes-Jugendförderungsgesetzes besagt, dass Förderungen an Jugendgruppen gewährt werden können, sofern sie als Verein konstituiert sind und deren Organisationsstatuten mit dem Bekenntnis zur demokratischen Republik Österreich, mit den Grundwerten des Friedens, der Freiheit und der parlamentarischen Demokratie sowie der Menschenrechte und des Rechtsstaates in Einklang stehen."

 

Das Tolerieren oder gar fördern totalitärer Ansichten und gewalttätigen Aktionismus‘ schließt ein glaubwürdiges Bekenntnis zu den obengenannten gesellschaftlichen Grundwerten und Fundamenten unseres Staates aus. Der Fall des Sebastian S. zeigt, wie gewaltbereit sich diese Szene bereits gibt.


SJ - Reiche

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Erfüllt die SJ noch die Kriterien, die nötig sind, um eine Förderung zu erhalten?

 

2.    Wenn ja, warum?

 

3.    Welche Aktivitäten wurden von der SJ getätigt, die eine Förderung rechtfertigen?

 

4.    Entspricht die Förderung der SJ – im Lichte der oben stehenden Aussagen - dem Grundsatz der Demokratieförderung?

 

5.    Wenn ja, warum?

 

6.    Welche Aktivitäten wurden von der SJ getätigt, die dem Grundsatz der Demokratieförderung entsprechen?


7.    Entspricht die Förderung der SJ dem Grundsatz der Förderung der Bereitschaft junger Menschen zu Toleranz, Verständigung und friedlichem Zusammenleben sowie Förderung des gegenseitigen Verständnisses im innerstaatlichen wie auch im internationalen Bereich?

 

8.    Wenn ja, warum?

 

9.    Welche Aktivitäten wurden von der SJ getätigt, die die Bereitschaft junger Menschen zu Toleranz, Verständigung und friedlichem Zusammenleben sowie Förderung des gegenseitigen Verständnisses im innerstaatlichen wie auch im internationalen Bereich fördern?

 

10. Inwiefern entspricht die Förderung der SJ dem Grundsatz der Förderung gemeinschaftsstiftender und menschenrechtsbezogener Bildung?