10511/J XXIV. GP
Eingelangt am
01.02.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend Förderung von Kinder- und Jugendarbeit
BEGRÜNDUNG
Kinder- und Jugendarbeit ist als außerschulischer Bildungs- und Partizipationsort für Kinder und Jugendliche und ihre Entwicklungschancen von großer Bedeutung und braucht sichere Rahmenbedingungen um Kindern und Jugendlichen verlässliche Angebote bieten zu können.[1]
In der Jugendpolitik auf Bundesebene hat das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend nach eigenen Angaben eine „koordinierende, steuernde und im außerschulischen Bereich auch impulsgebende Funktion.“[2]
Im Bundes-Jugendfördergesetz ist die Förderung „außerschulischer Jugenderziehung und Jugendarbeit“ geregelt.
Folgende Förderungsarten sind im § 5 Bundes-Jugendfördergesetz festgelegt:
1. Basisförderung
2. Förderung von Projekten der Jugendarbeit und
3. Förderung von besonderen Anliegen der Kinder- und Jugendarbeit
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1) Welche Organisationen wurden im Jahr 2011 von Ihrem Ressort nach § 5 Z 1 Bundes-Jugendfördergesetz mit Basisförderungen gefördert?
Bitte um Auslistung und jeweils Angabe der Fördersumme.
2) Welche Projekte wurden im Jahr 2011 von Ihrem Ressort nach § 5 Z 2 Bundes-Jugendfördergesetz „Förderungen von Projekten der Jugendarbeit“ gefördert? Bitte um Auslistung und jeweils Angabe der Fördersumme.
3) Wem wurden im Jahr 2011 Förderungen nach § 5 Z 3 Bundes-Jugendfördergesetz „Förderung von besonderen Anliegen der Kinder- und Jugendarbeit“ von Ihrem Ressort zuerkannt und in welcher Höhe? Bitte um Auflistung und Angabe der Fördersumme.