10753/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.02.2012
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ANFRAGE

 

 

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend die mögliche Abschaffung des Gütesiegels „Made in Austria“

 

Eine geplante, EU-weite Veränderung des Warenursprungsrechts könnte in weiten Bereichen das Aus für das renommierte Gütesiegel „Made in Austria“ bedeuten. Die mit der Herstellung eines Produktes einhergehende Wertschöpfung müsse demnach in Zukunft zu 90 Prozent im Inland erfolgen. Besonders im Bereich industriell gefertigter Produkte könnte sich dadurch ein Problem ergeben: Aufgrund der Rohstoffarmut der Republik werden vielerlei Rohstoffe importiert, das vermindert die inländische Wertschöpfung. Ein Prozentsatz in Höhe der erwähnten 90 Prozent würde in vielen Bereichen allein durch dieses Faktum nicht oder nur schwer erreicht werden. Für Österreichs Exportindustrie wäre eine solche Regelung ein folgenschwerer Schlag: Schließlich gilt das Siegel „Made in Austria“ international als Qualitätsmerkmal. Ein Vorteil, auf den Österreich in Fall des Inkrafttretens der genannten Reform des Warenursprungsrechtes einbüßen würde. Mit allen damit verbundenen Nachteilen für Wirtschaftswachstum, Prosperität und am Arbeitsmarkt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Seit wann ist dem Bundesministerium die geplante Änderung des Warenursprungsrechts bekannt?

 

2.    Wurden seitens des Bundesministeriums bereits Schritte gesetzt, diese Änderung mit Bedacht auf die österreichische Situation zu adaptieren?

 

3.    Wenn ja, in welcher Weise konkret?

 

4.    Wenn nein, weshalb nicht?


5.    Liegen dem Bundesministerium Daten vor, wie sich ein (auch partieller) Verlust des Gütesiegels „Made in Austria“ auf Österreichs Exportwirtschaft auswirken würde?

 

6.    Wenn ja, wie lauten diese Daten und welche Schlussfolgerungen zog das Bundesministerium daraus?

 

7.    Wenn nein, weshalb erachtete es das Bundesministerium nicht als notwendig, entsprechende Erkundigungen einzuholen?

 

8.    Welche Wirtschaftsbereiche werden nach Ansicht des Bundesministeriums besonders von der Änderung des Warenursprungsrechtes betroffen sein und weshalb?