10767/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.02.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Patientenverfügung

 

 

http://noe.orf.at berichtete am 03.10.2011:

"Patientenverfügungen: Nur wenig gefragt

Seit 2006 gibt es in Österreich Patientenverfügungen. Obwohl es in NÖ zuletzt einen Anstieg an Errichtungen eben dieser gegeben hat, sagt Patientenanwalt Gerald Bachinger fünf Jahre nach deren Einführung, dass er sich mehr Interesse daran erwartet hätte.

Grundsätzlich sieht Patientenanwalt Gerald Bachinger in der Patientenverfügung, als klare rechtliche Grundlage, ein Erfolgsmodell. „Was aber noch nicht geglückt ist, ist, dass dieses breite Wissen und auch die Bereitschaft Patientenverfügungen zu machen, wirklich flächendeckend in die Bevölkerung gebracht wurde“. Obwohl seit 2006 das Interesse zunehme, zeigen das auch die Zahlen.

„Liegen weit hinter Deutschland“

Bei der Patientenanwaltschaft, neben Anwälten und Notaren, eine der Stellen wo Patientenverfügungen errichtet werden können, gab es in Niederösterreich im vergangenen Jahr 98 Patienten, die ihren Willen geregelt haben.

„Das ist viel zu wenig. Wir wissen aus den Bereichen von Deutschland, dass dort etwa 10 bis 15 Prozent der Bevölkerung solche Verfügungen haben, bei uns ist es weit, weit, weit unterhalb diesen Wertes“, so Bachinger.

Der Großteil der Patienten, der diese Entscheidung vorsorglich geregelt hat, ist übrigens weiblich: Rund 70 Prozent der Antragssteller sind Frauen.

„Es ist nach wie vor ein Tabuthema“

„Das ist natürlich bei manchen immer noch Tabuthema“, sagt Bachinger. „Wer setzt sich mit seiner Familie gerne zusammen und spricht über seine letzte Lebensphase, das ist nach wie vor der Ausnahmefall. Trotzdem meine ich, dass man, so wie man Gesundenuntersuchungen macht, es ein Thema sein sollte, dass man rechtzeitig mit seiner Familie bespricht und auch rechtzeitig eine solche Patientenverfügung macht.“

Denn immer noch komme es häufig zu Beschwerden, zu Auffassungsunterschieden wenn ein Patient sich nicht mehr über seinen Willen äußern könne und dafür keine Vorkehrung getroffen hat, sagt Bachinger.


„Patient kann über seinen Körper entscheiden“

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Verfügungen. Neben der „beachtlichen Patientenverfügung“, die weniger formell ist, aber auch immer schriftlich zu erstellen ist und den Ärzten laut Bachinger als Richtschnur dient, gibt es auch die „verbindliche Patientenverfügung“. „Sie ist für solche Leute gedacht, die eigentlich sehr klar wissen, sei es aus eigenen Erlebnissen im Krankenhaus selbst oder aus Schilderungen von Verwandten, in welcher Situation eine Reanimation haben wollen oder nicht.“

Die „verbindliche Patientenverfügung“ kann gleichfalls nur schriftlich errichtet werden, hat keinen Interpretationsspielraum und muss rechtlich beurkundet werden. Zudem ist die Beratung bei einem Arzt erforderlich. Grundsätzlich könne der Patient über seinen Körper entscheiden und alles ablehnen.

„Die Grenze, auch bei den rechtlich erlaubten ablehnenden Maßnahmen ist dort, wo man etwas aktiv einfordert, also Stichwort aktive direkte Sterbehilfe, das Fordern der Giftspritze, dass man vom Leben zum Tod befördert wird, ist in Österreich nicht erlaubt, aber alles was abgelehnt wird, ist durchaus im Sinn des Gesetzes.“

„Vernetzung“ wäre wünschenswert

Bis jetzt muss der Patient eine Hinweiskarte auf seine Patientenverfügung etwa in der Geldbörse mit sich tragen. Künftig wünschenswert wäre aber eine elektronische Vernetzung, sodass das Gesundheitspersonal auf Knopfdruck sehen kann, ob eine derartige Verfügung vorliegt, sagt Bachinger.

Derzeit haben aber laut Schätzungen weniger als zwei Prozent der Bevölkerung eine Patientenverfügung errichtet - dafür sieht Bachinger vor allem zwei Gründe.

„Der eine Grund ist, wenn ich das so sagen darf, dass Österreicher nach wie vor Vorsorgemuffel sind, man beschäftigt sich nicht so gerne mit Situationen, die mit dem Sterben oder Tod zu tun haben.“ Der zweite Grund ist aus der Sicht des Patientenanwalts „nach wie vor so, dass das Thema aus meiner Sicht in der Bevölkerung nicht gut genug bekannt ist“."

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

 

                                                                    Anfrage

 

 

  1. Wie viele Patientenverfügungen wurden seit 2006 in Österreich errichtet? (aufgegliedert auf Jahre, Bundesländer und Art der Verfügung)
  2. Wie wurde bzw. wird die Bevölkerung seitens Ihres Ressorts über die Möglichkeiten zur Erstellung einer Patientenverfügung aufgeklärt?
  3. Wie hoch sind die Kosten für die Errichtung einer Patientenverfügung? (aufgegliedert auf Art der Verfügung und errichtende Stellen)?
  4. Inwiefern dient besagte „beachtliche Patientenverfügung“ für den Arzt nur als „Richtschnur“ und welchen Interpretationsspielraum bietet diese?
  5. Wie wäre die im Artikel angesprochene „elektronische Vernetzung“, auch hinsichtlich Elga, umsetzbar?